In Europa verkaufen · Was die EU verlangt
Was die EU verlangt, bevor Sie ein Produkt verkaufen dürfen
Sieben Ebenen, von den geltenden Rechtsakten bis zu den Pflichten, die Ihr Einführer übernimmt. Nichts wird hier behauptet, was die verlinkte Verordnungsseite nicht belegt.
Die sieben Ebenen
Arbeiten Sie sie der Reihe nach ab; jede Ebene liefert die Nachweise, die die nächste braucht.
- 1. Die geltenden Vorschriften
- 2. Die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung
- 3. CE-Kennzeichnung, wo ein CE-Rechtsakt gilt
- 4. Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und die verantwortliche Person
- 5. Chemikalien und Stoffe
- 6. Umwelt und Herstellerverantwortung
- 7. Die Pflichten des Einführers, wenn ein EU-Unternehmen einführt
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Die geltenden Vorschriften
Die GPSR gilt für jedes Verbraucherprodukt, das auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder bereitgestellt wird – wer auch immer es verkauft. Produkte, die unter sektorale Rechtsakte fallen, folgen diesen für die dort erfassten Risiken und der GPSR für den Rest. Welche Rechtsakte gelten, hängt von Kategorie, Materialien, Funktion und Verwendung des Produkts ab – typischerweise mehrere zugleich.
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Die technischen Unterlagen und die Konformitätserklärung
Bevor ein Produkt in Verkehr gebracht wird, führt der Hersteller eine Risikoanalyse durch und erstellt die technischen Unterlagen, hält sie aktuell und bewahrt sie 10 Jahre auf; Einführer vergewissern sich, dass dies geschehen ist, und halten für denselben Zeitraum eine Kopie bereit. Unter einem CE-Rechtsakt unterzeichnet der Hersteller außerdem die EU-Konformitätserklärung und übernimmt damit die Verantwortung für die Konformität des Produkts.
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CE-Kennzeichnung, wo ein CE-Rechtsakt gilt
Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt allen anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht, die sie vorsehen; nur der Hersteller oder sein Bevollmächtigter darf sie anbringen. Spielzeug, Elektrogeräte, Funkanlagen, PSA, Medizinprodukte, Druckgeräte und mehr fallen unter CE-Rechtsakte. Produkte außerhalb jedes CE-Rechtsakts tragen keine CE-Kennzeichnung und unterliegen der GPSR.
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Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und die verantwortliche Person
Das Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer, Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers sowie, falls vorhanden, die Angaben des Einführers tragen; kann das Produkt sie nicht tragen, gehören sie auf die Verpackung oder in ein Begleitdokument. Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen folgen in der Sprache, die jeder Mitgliedstaat festlegt. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Person in der EU gehören auf das Produkt, seine Verpackung, das Paket oder ein Begleitdokument – und in jedes Online-Angebot, wenn der Hersteller außerhalb der EU niedergelassen ist.
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Chemikalien und Stoffe
RoHS beschränkt zehn Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und wird über die CE-Kennzeichnung nachgewiesen; die POP-Verordnung verbietet oder beschränkt persistente organische Schadstoffe in Produkten; REACH beschränkt Stoffe in Erzeugnissen und begründet Pflichten für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC). Prüfberichte sind der Nachweis – die Zusicherung eines Lieferanten ist es nicht.
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Umwelt und Herstellerverantwortung
Die erweiterte Herstellerverantwortung verpflichtet den Hersteller, über nationale Systeme für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte für die Abfallphase seiner Produkte zu zahlen. WEEE verlangt eine Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie verkaufen; das Kapitel der Batterieverordnung zur Herstellerverantwortung gilt seit dem 18. August 2025; die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. Bevollmächtigte für diese Registrierungen werden nach den jeweiligen Rechtsakten benannt – getrennt von der Beauftragung für die Produktsicherheit.
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Die Pflichten des Einführers, wenn ein EU-Unternehmen einführt
Wenn ein Händler, Vertriebspartner oder Kunde in der EU Ihr Produkt in Verkehr bringt, wird er zum Einführer: Er darf das nur tun, nachdem er sich vergewissert hat, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben; er muss seinen eigenen Namen und seine Anschrift auf dem Produkt anbringen, eine Kopie der technischen Unterlagen bereithalten und mit den Behörden zusammenarbeiten. Rechnen Sie vor der ersten Bestellung mit einem Fragebogen – und ohne vollständige Unterlagen mit einer Absage.
Zoll und Steuern: Hinweise, keine Beratung
Produkt-Compliance ist die eine Hürde; die Grenze ist die andere. Dies sind die offiziellen Ausgangspunkte – Conphora erbringt keine Zoll-, Umsatzsteuer- oder EORI-Dienstleistungen.
EORI-Nummer und Einfuhrverfahren
Jeder Einführer in die EU braucht eine EORI-Nummer; Access2Markets zeigt Verfahren, Dokumente und Zölle je Produkt und Land.
Zolltarifliche Einreihung
TARIC ist der integrierte Zolltarif der EU – der Code entscheidet über Zölle und Maßnahmen an der Grenze.
Umsatzsteuer im Fernverkauf (IOSS/OSS)
Verkäufe an Verbraucher in der EU aus Drittländern laufen über den Import-One-Stop-Shop oder den One-Stop-Shop; die offiziellen EU-Seiten sind von Access2Markets aus verlinkt.
Incoterms mit Ihrem Einführer
Vereinbaren Sie vor der ersten Lieferung, wer zollrechtlich als Einführer auftritt und wer Zölle und Risiko trägt; das entscheidet, wer die verantwortliche Person ist.
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