Die Verordnung (EU) 2019/1020 definiert Marktüberwachung als die Tätigkeiten und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden, mit denen sichergestellt wird, dass Produkte die Anforderungen der anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllen und die von diesen Vorschriften erfassten öffentlichen Interessen geschützt werden. Eine Marktüberwachungsbehörde ist eine Behörde, die ein Mitgliedstaat nach Artikel 10 als zuständig für die Marktüberwachung in seinem Hoheitsgebiet benannt hat. Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit verwendet dieselben Begriffsbestimmungen für Verbraucherprodukte außerhalb der Harmonisierungsrechtsvorschriften.
Artikel 11 beschreibt, was die Behörden tun: Sie überprüfen die Merkmale von Produkten in angemessenem Umfang durch Prüfungen der Unterlagen sowie physische Prüfungen und Laborprüfungen, folgen dabei einem risikobasierten Ansatz und verlangen von Wirtschaftsakteuren Korrekturmaßnahmen. Artikel 14 zählt die Mindestbefugnisse auf, darunter die Befugnis, Unterlagen, technische Spezifikationen und Informationen zur Lieferkette anzufordern, unangekündigte Inspektionen durchzuführen, Proben unter verdeckter Identität zu erwerben, die Beendigung einer Nichtkonformität anzuordnen, die Bereitstellung eines Produkts zu untersagen oder einzuschränken, seine Rücknahme oder seinen Rückruf zu veranlassen und Sanktionen zu verhängen. Artikel 16 legt die Maßnahmen fest, wenn ein Produkt die Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte oder nicht konform ist – von der Herstellung der Konformität bis zur Vernichtung.
Für ein Unternehmen ist die Marktüberwachung der Moment, in dem technische Unterlagen, Konformitätserklärung und Kennzeichnung tatsächlich geprüft werden, meist auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist. In Deutschland überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder (Gewerbeaufsicht, Regierungspräsidien, Landesämter) die meisten Verbraucher- und Elektroprodukte auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und des Marktüberwachungsgesetzes (MüG); sie können Anordnungen erlassen, Rücknahme oder Rückruf verlangen und Produkte über die BAuA als nationale Kontaktstelle an Safety Gate melden.