Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 definiert eine Norm als technische Spezifikation, die von einer anerkannten Normungsorganisation zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde und deren Einhaltung nicht zwingend ist, und eine harmonisierte Norm als europäische Norm, die auf der Grundlage eines Auftrags der Kommission zur Durchführung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU angenommen wurde (Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c). Die europäischen Normungsorganisationen sind CEN, CENELEC und ETSI. Nach Artikel 10 Absatz 6 veröffentlicht die Kommission die Fundstelle einer harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union, wenn die Norm die Anforderungen erfüllt, die sie abdecken soll.
Erst diese Veröffentlichung verleiht der Norm ihre Rechtswirkung. Die Produktrichtlinien und -verordnungen sehen vor, dass bei einem Produkt, das einer harmonisierten Norm oder Teilen davon entspricht, deren Fundstelle veröffentlicht wurde, die Konformität mit den von dieser Norm abgedeckten wesentlichen Anforderungen vermutet wird. Die Norm selbst bleibt freiwillig: Ein Hersteller kann andere technische Lösungen wählen, muss die Konformität dann aber auf anderem Wege nachweisen und nach manchen Rechtsakten eine notifizierte Stelle einschalten.
In der Praxis führt ein Hersteller die angewandten harmonisierten Normen in der EU-Konformitätserklärung und in den technischen Unterlagen auf und verfolgt neue Ausgaben sowie Änderungen der Liste im Amtsblatt, da nur die gelisteten Fundstellen die Konformitätsvermutung begründen. Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wendet denselben Mechanismus auf nicht harmonisierte Verbraucherprodukte an: Nach Artikel 7 wird bei einem Produkt, das einer nach dieser Verordnung veröffentlichten europäischen Norm entspricht, die Erfüllung der allgemeinen Sicherheitsanforderung vermutet.