Die Richtlinie 2014/35/EU stellt sicher, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel Anforderungen erfüllen, die ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachen gewährleisten, und sichert zugleich das Funktionieren des Binnenmarkts (Artikel 1). Sie gilt für elektrische Betriebsmittel, die für eine Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V bei Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V bei Gleichstrom ausgelegt sind. Anhang II schließt unter anderem Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche, medizinische und radiologische Geräte, Aufzugskomponenten, Elektrizitätszähler, Haushaltssteckvorrichtungen sowie Betriebsmittel für Schiffe, Luftfahrzeuge und Eisenbahnen aus.
Artikel 3 formuliert die Anforderung: Betriebsmittel dürfen nur bereitgestellt werden, wenn sie nach den anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik hergestellt wurden und bei ordnungsgemäßer Installation, Instandhaltung und bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Personen und Haustieren sowie Sachen nicht gefährden. Anhang I legt die wesentlichen Elemente der Sicherheitsziele fest, von der Kennzeichnung wesentlicher Merkmale und dem sicheren Zusammenbau bis zum Schutz vor elektrischem Schlag, Temperaturen, Strahlung, mechanischen Gefahren und Überlastung. Nach Artikel 12 wird bei Betriebsmitteln, die harmonisierten, im Amtsblatt veröffentlichten Normen entsprechen, vermutet, dass sie den davon erfassten Sicherheitszielen entsprechen.
Die Richtlinie sieht nur Modul A, die interne Fertigungskontrolle (Anhang III), vor: Der Hersteller erstellt die technischen Unterlagen, führt die Bewertung selbst durch, stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt. Die Neufassung von 2014 ersetzte die Richtlinie 2006/95/EG mit Wirkung vom 20. April 2016. In Deutschland überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder Elektroprodukte auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG); sie weisen Unternehmen darauf hin, dass die CE-Kennzeichnung von Elektroprodukten in ihrer eigenen Verantwortung liegt.