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Documentation and declarations Manufacturer 6 Min. Lesezeit

Hunderte Varianten und nur ein Satz Unterlagen

EU-Rechtsakte binden die Konformitätserklärung an ein Produktmodell und verlangen, dass sie die erfassten Produkte bezeichnet. Ein Dossier kann eine Familie nur abdecken, wenn es zeigt, dass jede Variante die Anforderungen erfüllt. Gruppieren Sie Varianten nach den Unterschieden, die Sicherheit oder Konformität berühren, bewerten oder prüfen Sie diese Unterschiede, führen Sie jedes erfasste Modell im Dossier und in der Erklärung auf, und ordnen Sie jede Artikelnummer ihrer Familie zu.

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Geprüft am 4. Oktober 2026 durch Conphora compliance team · Keine Rechtsberatung

Warum das passiert

Das EU-Produktrecht denkt in Produktmodellen, Verkaufssysteme denken in Artikelnummern. In der Lücke dazwischen beginnen die Probleme mit Varianten. Nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU stellt der Hersteller eine schriftliche EU-Konformitätserklärung „für ein Produktmodell“ aus, bewahrt sie 10 Jahre lang zusammen mit den technischen Unterlagen auf, und die Erklärung „muss das elektrische Betriebsmittel bezeichnen, für das sie ausgestellt wurde“ (Anhang III Nummer 4.2). Das Muster der Erklärung verlangt die Angabe von Produkt, Typ, Charge oder Seriennummer sowie eine Beschreibung des Gegenstands, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht (Anhang IV Nummern 1 und 4).[1]

Das technische Dossier muss jede Variante stützen, für die es verwendet wird. Anhang III Nummer 2 der Niederspannungsrichtlinie verlangt Unterlagen, die es ermöglichen, die Konformität des Betriebsmittels zu bewerten, einschließlich einer angemessenen Analyse und Bewertung der Risiken, soweit relevant für Entwurf, Herstellung und Betrieb. Die Hersteller müssen außerdem die Konformität der Serienfertigung wahren und Änderungen an Konstruktion oder Merkmalen angemessen berücksichtigen (Artikel 6 Absatz 4). Jedes Produkt muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifikation tragen (Artikel 6 Absatz 5).[1]

Bei Funkanlagen sind Konfigurationen ausdrücklich geregelt. Die Konformitätsbewertung muss alle vorgesehenen Betriebsbedingungen berücksichtigen, und kann die Anlage verschiedene Konfigurationen annehmen, muss sie bestätigen, dass die wesentlichen Anforderungen in allen möglichen Konfigurationen erfüllt sind (Richtlinie 2014/53/EU, Artikel 17 Absatz 1). Die Erklärung nach Anhang VI kann das Zubehör und die Bestandteile, einschließlich Software, beschreiben, die sie erfasst.[2]

Produkte außerhalb der CE-Rechtsakte unterliegen der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Die technischen Unterlagen des Herstellers enthalten eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Sicherheitsbewertung relevanten wesentlichen Merkmale (Artikel 9 Absatz 2), Verfahren sorgen dafür, dass in Serie hergestellte Produkte konform bleiben (Artikel 9 Absatz 4), und jedes Produkt trägt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifikation, das für Verbraucher gut sichtbar und lesbar ist (Artikel 9 Absatz 5). Der gemeinsame Rechtsrahmen fügt hinzu, dass die Bedingungen der Konformitätsbewertung für Einzelanfertigungen und Kleinserien erleichtert werden (Beschluss Nr. 768/2008/EG, Artikel 4 Absatz 4).[3][4]

Wie Sie es lösen

  1. Listen Sie jede Variante auf, die Sie in Verkehr bringen

    Exportieren Sie alle Artikelnummern, Modellnummern und Konfigurationen aus Ihren Produktdaten. Nehmen Sie Farben, Größen, Leistungsangaben, mitgelieferte Zubehörteile, Softwareversionen und länderspezifische Stecker auf. Auch Varianten, die Sie nicht mehr verkaufen, aber in den letzten 10 Jahren verkauft haben, gehören auf die Liste.

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  2. Trennen Sie relevante von unerheblichen Unterschieden

    Fragen Sie für jedes Merkmal, ob es eine Anforderung des Rechtsakts verändern kann: Werkstoffe, elektrische Kennwerte, Funkmodule, Größen, die eine Gefährdung verändern, Warnhinweise und Altersempfehlungen. Eine andere Farbe desselben Werkstoffs tut das oft nicht. Halten Sie die Begründung je Merkmal schriftlich fest.

  3. Bilden Sie Familien und bewerten Sie die Unterschiede

    Fassen Sie Varianten zusammen, die jedes konformitätsrelevante Merkmal teilen. Unterscheiden sich Varianten in einem relevanten Punkt, bewerten oder prüfen Sie diesen Unterschied und fügen Sie den Nachweis dem Familiendossier bei. Bei Funkanlagen, die verschiedene Konfigurationen annehmen können, muss gezeigt werden, dass sie in allen die Anforderungen erfüllen.

  4. Nennen Sie jedes erfasste Modell im Dossier und in der Erklärung

    Die Erklärung bezeichnet die Produkte, für die sie ausgestellt wurde. Führen Sie die erfassten Modell- oder Typnummern auf oder eine klare Regel, die sie bezeichnet, und stellen Sie sicher, dass dieselben Kennungen auf den Produkten oder ihren Verpackungen stehen.

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  5. Lassen Sie neue Varianten die Familienprüfung durchlaufen

    Bevor eine neue Artikelnummer online geht, entscheiden Sie, welcher Familie sie angehört und ob ihre Unterschiede bereits abgedeckt sind. Wenn nicht, bewerten Sie sie zuerst. Die Serienfertigung muss konform bleiben; die Prüfung gehört daher in den Produktfreigabeprozess.

Arbeiten Sie die Schritte in der Plattform mit Ihrem eigenen Produkt durch.

Was Sie vorlegen müssen

DokumentWoher es kommtRechtsgrundlage
Ein Variantenregister, das jede Artikelnummer ihrer Familie und ihrer Erklärung zuordnetDer HerstellerRichtlinie 2014/35/EU, Artikel 6 Absatz 5 und Anhang III Nummer 4.2
Ein Familiendossier mit der Basisbewertung und dem Nachweis für jeden relevanten UnterschiedDer HerstellerRichtlinie 2014/35/EU, Anhang III Nummer 2; Richtlinie 2014/53/EU, Artikel 17 Absatz 1
Eine Konformitätserklärung, deren Gegenstand jedes erfasste Modell bezeichnetDer HerstellerRichtlinie 2014/35/EU, Anhang IV Nummern 1 und 4

Wenn Sie nichts tun

Eine Variante, die das Dossier nicht erfasst, ist nicht abgedeckt

Die Erklärung wird für ein Produktmodell ausgestellt und muss das elektrische Betriebsmittel bezeichnen, für das sie ausgestellt wurde (Richtlinie 2014/35/EU, Anhang III Nummer 4.2).[1]

Alle Konfigurationen müssen konform sein

Kann eine Funkanlage verschiedene Konfigurationen annehmen, muss die Konformitätsbewertung bestätigen, dass sie die wesentlichen Anforderungen in allen möglichen Konfigurationen erfüllt (Richtlinie 2014/53/EU, Artikel 17 Absatz 1).[2]

Die Kennzeichnung muss übereinstimmen

Die Hersteller stellen sicher, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifikation tragen, das für Verbraucher gut sichtbar und lesbar ist, oder, wenn Größe oder Art des Produkts dies nicht zulassen, auf der Verpackung (GPSR Artikel 9 Absatz 5; für elektrische Betriebsmittel Richtlinie 2014/35/EU, Artikel 6 Absatz 5).[3]

Fragen zu diesem Problem

Kann eine Konformitätserklärung mehrere Modelle abdecken?

Die Niederspannungsrichtlinie verlangt eine Erklärung für ein Produktmodell, die das erfasste Betriebsmittel bezeichnet (Anhang III Nummer 4.2); das Muster verlangt die Angabe von Produkt, Typ, Charge oder Seriennummer (Anhang IV Nummer 1). Ob eine Erklärung ausdrücklich mehrere Modelle abdecken darf, sagen die gelesenen Texte nicht. Im Zusammenhang gelesen muss eine Erklärung, die für mehrere Modelle verwendet wird, jedes davon bezeichnen, und das technische Dossier muss jedes davon stützen.

Müssen wir jede Farbe prüfen?

In der Regel nicht. Das Dossier muss es ermöglichen, die Konformität zu bewerten (Richtlinie 2014/35/EU, Anhang III Nummer 2). Bedeutet eine Farbe einen anderen Werkstoff oder eine andere Beschichtung, die eine Anforderung beeinflussen könnte, bewerten oder prüfen Sie diesen Unterschied.

Was gilt für Softwareversionen eines vernetzten Produkts?

Kann eine Funkanlage verschiedene Konfigurationen annehmen, muss die Bewertung alle abdecken (Richtlinie 2014/53/EU, Artikel 17 Absatz 1). Die Erklärung kann das Zubehör und die Bestandteile, einschließlich Software, beschreiben, die sie erfasst (Anhang VI).

Gelten für Kleinserien einfachere Regeln?

Der gemeinsame Rechtsrahmen sieht vor, dass die technischen und administrativen Bedingungen der Konformitätsbewertung für Einzelanfertigungen und Kleinserien erleichtert werden (Beschluss Nr. 768/2008/EG, Artikel 4 Absatz 4). Wie weit, hängt vom Rechtsakt ab.

Änderungen an den Vorschriften hinter diesem Problem verfolgen

Eine E-Mail, wenn sich die Vorschriften ändern. Abmeldung in jeder E-Mail möglich.

Quellen

  1. Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (konsolidierter Text vom 30. Mai 2026) EUR-Lex · abgerufen am 4. Oktober 2026
  2. Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (konsolidierter Text vom 30. Mai 2026) EUR-Lex · abgerufen am 4. Oktober 2026
  3. Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (konsolidierter Text vom 29. Mai 2026) EUR-Lex · abgerufen am 4. Oktober 2026
  4. Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten EUR-Lex · abgerufen am 4. Oktober 2026

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4. Oktober 2026
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Conphora (2026). Hunderte Varianten und nur ein Satz Unterlagen. Abgerufen am 13. Oktober 2026 von https://www.conphora.com/de/solutions/problem/variant-families/
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