Die Richtlinie 2011/65/EU, die neu gefasste RoHS-Richtlinie, legt Vorschriften zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) fest, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen – einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Artikel 1). Sie gilt für Elektro- und Elektronikgeräte der elf Kategorien des Anhangs I – von Haushaltsgroß- und -kleingeräten, IT-Geräten und Verbrauchergeräten, Beleuchtung und Werkzeugen über Spielzeug, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente und automatische Ausgabegeräte bis hin zu allen sonstigen Elektro- und Elektronikgeräten, die seit dem vollständigen Wirksamwerden des offenen Anwendungsbereichs nicht anderweitig erfasst sind – vorbehaltlich der Ausnahmen in Artikel 2.
Artikel 4 enthält die Kernregel: In Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte, einschließlich Kabeln und Ersatzteilen, dürfen die in Anhang II aufgeführten Stoffe nicht oberhalb der zulässigen Höchstkonzentrationen in Gewichtsprozent in homogenen Werkstoffen enthalten: 0,1 % für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE) und die Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP sowie 0,01 % für Cadmium. Die Anhänge III und IV führen befristete Ausnahmen für bestimmte Anwendungen auf, etwa Quecksilber in bestimmten Lampen oder Blei in bestimmten Legierungen und Loten, die die Kommission durch delegierte Rechtsakte verlängert oder streicht.
RoHS folgt dem neuen Rechtsrahmen (NLF). Nach Artikel 7 müssen Hersteller nach Artikel 4 entwerfen und fertigen, technische Unterlagen erstellen und eine interne Fertigungskontrolle durchführen (Modul A des Beschlusses 768/2008), eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen; Einführer und Händler haben die üblichen Prüfpflichten. Die Konformitätserklärung muss daher RoHS ebenso abdecken wie die Niederspannungs- oder die Funkanlagenrichtlinie, und die technischen Unterlagen müssen zeigen, wie die Einhaltung des Anhangs II festgestellt wurde – in der Regel durch Lieferantenerklärungen und Materialprüfungen. In Deutschland ist RoHS durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.