2025 ist ein Schlüsseljahr für das EU-Produktrecht
Wenn Sie Produkte auf dem europäischen Markt herstellen, einführen oder vertreiben, ist 2025 ein Jahr, das Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Eine Reihe neuer Rechtsakte tritt in Kraft oder erreicht wichtige Etappen – zusammen zeichnen sie die Umrisse einer völlig neuen Ära der Produkt-Compliance in der EU.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick über die wichtigsten Rechtsänderungen des Jahres 2025 – und darüber, was Sie konkret tun sollten, damit Ihr Unternehmen vorbereitet ist.
GPSR: Die neue Produktsicherheitsverordnung gilt bereits
Am 13. Dezember 2024 hat die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) die alte Produktsicherheitsrichtlinie von 2001 abgelöst. Damit unterliegen alle nicht harmonisierten Verbraucherprodukte strengeren Anforderungen an Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung.
Für Ihr Unternehmen bedeutet die GPSR unter anderem:
- Erweiterte Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit – alle Produkte müssen über die gesamte Lieferkette hinweg rückverfolgbar sein.
- Strengere Anforderungen an den Onlinehandel – Marktplätze wie Amazon und andere Plattformen sind nun ebenfalls verpflichtet, für die Konformität zu sorgen.
- Pflicht zur internen Risikoanalyse – Sie müssen dokumentieren, dass Ihr Produkt sicher ist, auch wenn es nicht von bestimmten harmonisierten Normen erfasst wird.
- Neue Meldepflichten – schwere Vorfälle sind über das Safety-Gate-System zu melden.
Viele Unternehmen unterschätzen die Reichweite der GPSR, weil sie annehmen, sie gelte nur für „gefährliche“ Produkte. Tatsächlich ist ihr Anwendungsbereich weit. In Mehr zur GPSR und zur Produktsicherheit finden Sie eine ausführliche Darstellung.
Die Batterieverordnung: Die ersten Fristen rücken näher
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) ist bereits erlassen und löst die alte Batterierichtlinie ab. Die Verordnung erfasst alle Arten von Batterien – von der Knopfzelle in der Unterhaltungselektronik bis zu Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien.
2025 greifen die ersten Pflichten:
- Kennzeichnungspflichten: Das Symbol für die getrennte Sammlung ist ab dem 18. August 2025 auf allen Batterien vorgeschrieben; die allgemeinen Angaben und die Kapazitätsangaben auf dem Etikett folgen ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts der Kommission zur Kennzeichnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
- Erklärung zum CO2-Fußabdruck für Elektrofahrzeugbatterien gilt ab dem 18. Februar 2025 oder 12 Monate nach Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
- Sorgfaltspflichten für die Wirtschaftsakteure in der Lieferkette waren für 2025 vorgesehen, wurden aber durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben.
Ab 2027 ziehen die Anforderungen weiter an: der QR-Code, die vom Endnutzer austauschbaren Gerätebatterien und der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 und die Sorgfaltspflichten ab dem 18. August 2027, gefolgt von der Dokumentation des Rezyklatanteils ab 2028 und Mindestanteilen an Rezyklat ab 2031. In Die Batterieverordnung im Detail finden Sie den vollständigen Zeitplan und die konkreten Anforderungen für Ihr Unternehmen.
Digitaler Produktpass (DPP): die Zukunft der Produktdokumentation
Der digitale Produktpass ist längst kein Schlagwort mehr – er wird rechtliche Realität. Der DPP ist eine digitale Sammlung von Produktdaten, die ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus begleitet – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Recycling.
Der DPP wird über mehrere Regelwerke hinweg verbindlich, unter anderem über die Batterieverordnung (Batteriepass) und die kommende ESPR. Für Sie heißt das, Sie müssen:
- strukturierte Produktdaten in einem digitalen Format liefern können,
- den Zugang über QR-Codes oder andere Datenträger am Produkt sicherstellen,
- die Daten über die gesamte Lebensdauer des Produkts aktuell halten.
Unternehmen, die jetzt damit beginnen, ihre Produktdaten digital zu strukturieren, verschaffen sich einen deutlichen Vorsprung, sobald die Anforderungen vollständig greifen.
ESPR: die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) erweitert die bisherige Ökodesign-Richtlinie von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt. Die ESPR ist der übergreifende Rahmen, der Anforderungen in folgenden Bereichen vorantreibt:
- Langlebigkeit und Reparierbarkeit – Produkte müssen so konstruiert sein, dass sie länger halten.
- Recyclingfähigkeit – Anforderungen an Materialangaben und Rezyklatanteile.
- Digitaler Produktpass – der DPP wird ein zentrales Element der ESPR.
- Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren – für bestimmte Produktkategorien.
Die ersten produktspezifischen Vorgaben nach der ESPR werden 2025 und 2026 erwartet, voraussichtlich zuerst für Textilien und Elektronik. Jetzt ist der Zeitpunkt, um zu erfassen, welche Ihrer Produktkategorien zuerst betroffen sein werden.
Verschärfte Marktüberwachung
Die EU hat in den vergangenen Jahren viel in eine stärkere Marktüberwachung investiert. Die Marktüberwachungsverordnung (Verordnung 2019/1020) hat den Behörden mehr Befugnisse gegeben, und 2025 zeigen sich die Folgen:
- Mehr Kontrollen an der Grenze und im Onlinehandel – die Zollbehörden halten zunehmend Produkte an, denen die Unterlagen fehlen.
- Abgestimmtes Vorgehen in der EU – die nationalen Behörden arbeiten bei Schwerpunktaktionen in bestimmten Produktkategorien zusammen.
- Höhere Bußgelder und Sanktionen – die Folgen der Nichtkonformität werden spürbarer.
Wenn Ihre Unterlagen nicht in Ordnung sind, ist das Risiko, entdeckt zu werden, größer als je zuvor.
Cyber Resilience Act: Cybersicherheit für Produkte
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die Antwort der EU auf die wachsende Cyberbedrohung für vernetzte Produkte. Die Verordnung wurde 2024 erlassen und führt Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen ein – vom vernetzten Haushaltsgerät bis zum industriellen IoT-Gerät.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Security by Design – Cybersicherheit muss von Beginn der Produktentwicklung an mitgedacht werden.
- Laufende Sicherheitsaktualisierungen – Hersteller müssen über die erwartete Lebensdauer des Produkts Sicherheitsaktualisierungen bereitstellen (mindestens 5 Jahre).
- Schwachstellenmanagement – Sie brauchen Verfahren, um Sicherheitslücken zu erkennen und zu beheben.
- Meldepflicht – aktiv ausgenutzte Schwachstellen sind der ENISA binnen 24 Stunden zu melden.
Der CRA entfaltet seine volle Wirkung ab 2027, die Vorbereitung sollte aber jetzt beginnen – besonders, wenn Sie Produkte mit Software oder Netzanbindung verkaufen.
Was sollte Ihr Unternehmen JETZT tun?
Bei so vielen parallelen Rechtsänderungen kann das schnell erdrückend wirken. Es gibt aber konkrete Schritte, die Sie heute gehen können:
- Eine Compliance-Bestandsaufnahme machen – Welche Ihrer Produkte sind von welchen Rechtsvorschriften betroffen? Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick.
- Ihre Unterlagen durchsehen – Sind Ihre technischen Unterlagen aktuell und vollständig? Fehlen Angaben zur Rückverfolgbarkeit?
- Den DPP vorbereiten – Beginnen Sie damit, Ihre Produktdaten digital zu strukturieren. Je früher Sie anfangen, desto leichter fällt der Übergang.
- Fristen im Blick behalten – Die einzelnen Rechtsakte haben gestaffelte Geltungstermine. Tragen Sie sie in den Kalender ein.
- Das ganze Unternehmen einbinden – Compliance ist nicht allein Sache der Qualitätsabteilung. Einkauf, Produktentwicklung und Vertrieb gehören ebenso dazu.
Conphora: Ihr Werkzeug zur Beobachtung der EU-Compliance
All diese Rechtsänderungen von Hand zu verfolgen, ist nicht zu schaffen. Die Vorschriften ändern sich laufend, neue delegierte Rechtsakte kommen hinzu, Fristen verschieben sich.
Conphora wurde genau für diese Herausforderung entwickelt. Die Plattform beobachtet fortlaufend die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und benachrichtigt Sie automatisch, wenn sich für Ihre Produktkategorien etwas ändert. Sie erhalten ein einheitliches Dashboard, auf dem Sie den Status über GPSR, Batterieverordnung, ESPR, CRA und weitere einschlägige Rechtsakte hinweg sehen.
Statt Stunden mit der Suche in EUR-Lex und auf Behördenseiten zu verbringen, können Sie sich auf das konzentrieren, was Wert schafft: Ihre Produkte und Abläufe an die neuen Anforderungen anzupassen.
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