Was die TexR ist und warum sie wichtig ist
Die Textilkennzeichnungsverordnung (TexR) — formell die Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen — ist das harmonisierte EU-Regelwerk dafür, wie Textilien gegenüber Käufern beschrieben werden. Wenn Sie Bekleidung, Heimtextilien oder andere Produkte herstellen, einführen oder verkaufen, die im Wesentlichen aus Textilfasern bestehen, gilt sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Sie. Die TexR existiert, damit ein Verbraucher in jedem Mitgliedstaat dieselbe Art von Faserinformation auf einem Etikett lesen und darauf vertrauen kann, dass „100% Baumwolle” oder „60% Wolle, 40% Polyester” überall dasselbe bedeutet und auf dieselbe Weise gemessen wird.
Die TexR ist deshalb wichtig, weil sie das Rätselraten und die Marketingfreiheit aus Faserangaben entfernt. Nur die von der EU harmonisierten Faserbezeichnungen dürfen auf einem Etikett stehen, die vollständige Zusammensetzung muss nach Gewicht angegeben werden, und die Art, wie Prozentsätze berechnet und toleriert werden, ist gesetzlich festgelegt. Für eine Marke wird die Faserkennzeichnung damit von einer kreativen zu einer kontrollierten, prüfbaren Übung — und ein falsch etikettiertes Kleidungsstück ist ein Compliance-Problem, nicht bloß ein Kundenservice-Thema.
📄 Offizieller Text: Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und Etikettierung — auf EUR-Lex →
Für wen die TexR gilt
Die TexR gilt entlang der gesamten Lieferkette, wobei die schwerste Pflicht denjenigen trifft, der das Produkt zuerst auf den EU-Markt bringt. Die Rollen sind danach definiert, wer das Produkt bereitstellt:
- Hersteller — jeder, der ein Textilerzeugnis herstellt und es als Erster auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich, dass das Etikett vorhanden, korrekt und konform ist.
- Einführer — ein Unternehmen, das ein Textilerzeugnis aus einem Drittland auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt, wird für Kennzeichnungszwecke wie der Hersteller behandelt und trägt diese Verantwortung.
- Händler — Großhändler und Einzelhändler weiter unten in der Kette, die Produkte bereitstellen, müssen mit der gebührenden Sorgfalt handeln; ein Händler, der ein Produkt etikettiert oder umetikettiert oder es unter eigenem Namen vermarktet, übernimmt die Herstellerverantwortung für dieses Etikett.
Die Verordnung erfasst Textilerzeugnisse — dazu gehören Produkte, die zu mindestens 80 Gewichtsprozent aus Textilfasern bestehen, sowie eine Reihe von Produkten, die wie Textilerzeugnisse behandelt werden: Bezüge von Möbeln, Regen- und Sonnenschirmen, die Textilkomponenten mehrschichtiger Fußbodenbeläge, Bezüge von Matratzen und Campingartikeln sowie Textilteile, die einen integralen Bestandteil anderer Produkte bilden, sofern deren Zusammensetzung angegeben wird. Bestimmte Artikel sind ausgenommen oder unterliegen erleichterten Regeln (zum Beispiel Maßware von selbständigen Schneidern und diverse in den Anhängen der Verordnung gelistete Artikel).
Kernanforderungen im Überblick
- Nur harmonisierte Faserbezeichnungen aus der Verordnung dürfen zur Beschreibung des Fasergehalts verwendet werden.
- Die vollständige Faserzusammensetzung muss nach Gewichtsprozent in absteigender Reihenfolge angegeben werden.
- Feste Toleranzen gelten, wenn die angegebenen Prozentsätze gegen den tatsächlichen Gehalt geprüft werden.
- Eine Angabe wie „rein” oder „100%” darf nur verwendet werden, wenn ein Produkt ausschließlich aus einer Faser besteht.
- Nichttextile Teile tierischen Ursprungs müssen mit einer festgelegten Formulierung ausgewiesen werden.
- Das Etikett oder die Kennzeichnung muss dauerhaft, leicht lesbar und in der Sprache bzw. den Sprachen des Verkaufsmitgliedstaats sein.
Zentrale Anforderungen
Nur harmonisierte Faserbezeichnungen sind zulässig
Der Grundpfeiler der TexR ist, dass der Fasergehalt mit den Textilfaserbezeichnungen beschrieben werden muss, die die EU vereinbart und in Anhang I der Verordnung gelistet hat. Sie können keine Faserbezeichnung erfinden, keine frei übersetzen und keinen Marken- oder Handelsnamen anstelle des harmonisierten Begriffs zur Angabe der Zusammensetzung verwenden. Eine Faser darf nur dann als ein bestimmter Typ bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich die Definition der Verordnung erfüllt. Ist ein Hersteller überzeugt, dass eine wirklich neue Faser existiert, sieht die Verordnung ein Verfahren vor, mit dem die Aufnahme einer neuen Bezeichnung beantragt werden kann — bis dahin darf die neue Faser nicht mit einem nicht zugelassenen Namen etikettiert werden. Genau das sorgt dafür, dass „Viskose”, „Elasthan”, „Polyamid” und die übrigen Bezeichnungen auf jedem Etikett im Binnenmarkt dasselbe bedeuten.
Vollständige Zusammensetzung nach Gewicht, in absteigender Reihenfolge
Ein Textilerzeugnis muss mit seiner vollständigen Faserzusammensetzung etikettiert oder gekennzeichnet werden, ausgedrückt als Prozentsatz am Gesamtgewicht jeder Faser, gelistet in absteigender Reihenfolge. Ein Stoff wird also zum Beispiel mit „55% Baumwolle, 45% Polyester” etikettiert und nicht nur mit seiner Hauptfaser. Geringe Fasermengen können im Rahmen der Verordnungsregeln zusammengefasst oder als „sonstige Fasern” beschrieben werden, wenn sie unter einem definierten Schwellenwert liegen, aber der Regelfall ist eine vollständige, gewichtsbasierte Angabe in absteigender Reihenfolge. Ziereffektfasern und Fasern mit antistatischer Wirkung, die unter festgelegten Grenzen bleiben, dürfen unter den in der Verordnung genannten Bedingungen aus der angegebenen Zusammensetzung ausgenommen werden.
Toleranzen und die Verifizierung der Prozentsätze
Weil Textilien natürliche wie auch hergestellte Materialien sind, werden die angegebenen Prozentsätze gegen vereinbarte Toleranzen geprüft, statt laborperfekte Zahlen zu verlangen. Die Verordnung legt die zulässigen Herstellungstoleranzen zwischen der etikettierten und der bei der Analyse festgestellten Zusammensetzung fest, und die EU hat die Analysemethoden und die vereinbarten Zuschläge (etwa die konventionellen Feuchtigkeitszuschläge für verschiedene Fasern) standardisiert, mit denen die Fasermasse berechnet wird. Der praktische Punkt für eine Marke: Die Prozentsätze, die Sie drucken, müssen gegen diese definierten Methoden und Toleranzen verteidigbar sein — nicht einfach auf eine bequeme Zahl gerundet.
„Rein”, „100%” und Regeln für Mehrfasererzeugnisse
Begriffe wie „100%”, „rein” oder „ganz” sind Produkten vorbehalten, die ausschließlich aus einer einzigen Faser bestehen; sie dürfen nicht als lockeres Marketing für überwiegend aus einer Faser bestehende Produkte verwendet werden. Für Produkte aus zwei oder mehr Fasern legt die Verordnung fest, wie jede zu benennen und zu ordnen ist und wie Nebenfasern behandelt werden. Es gibt spezifische Regeln für bestimmte Produkttypen — etwa Garne mit und ohne Seele, Erzeugnisse aus mehreren Komponenten und Artikel, bei denen ein einziges Etikett mehrere identische Stücke abdecken darf —, damit der Verbraucher stets eine Zusammensetzung sieht, die widerspiegelt, was das Produkt tatsächlich ist.
Nichttextile Teile tierischen Ursprungs
Die TexR führte eine eigenständige Verbraucherinformationspflicht ein: Enthält ein Textilerzeugnis nichttextile Teile tierischen Ursprungs (zum Beispiel Lederbesatz, Pelz, Knöpfe aus Horn oder Knochen), muss das Etikett oder die Kennzeichnung dies mit der Formulierung „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs” angeben. So werden Verbraucher, die tierische Materialien aus ethischen, religiösen oder Allergiegründen meiden, nicht durch ein Produkt getäuscht, das rein textil aussieht.
Dauerhaft, lesbar und in der richtigen Sprache
Etikettierung und Kennzeichnung müssen für den Käufer am Verkaufsort dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich sein, und die Angaben müssen in der bzw. den Amtssprachen des Mitgliedstaats erfolgen, in dem das Produkt dem Verbraucher bereitgestellt wird. Die Angabe der Faserzusammensetzung muss auf dem Produkt selbst oder auf seinem Etikett bzw. seiner Kennzeichnung vorhanden sein; sie muss beim Angebot zum Verkauf deutlich gezeigt werden — auch im Fernabsatz und Onlinehandel —, damit der Käufer sie vor dem Kauf lesen kann.
Pflichten nach Rolle
- Hersteller — sicherstellen, dass jedes Textilerzeugnis ein dauerhaftes, lesbares Etikett trägt: mit der vollständigen Zusammensetzung aus harmonisierten Bezeichnungen nach Gewicht in absteigender Reihenfolge, dem Hinweis auf tierischen Ursprung, wo einschlägig, und korrekten Prozentsätzen, die den vereinbarten Toleranzen standhalten.
- Einführer — werden wie Hersteller behandelt: vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt verifizieren, dass das Etikett vorhanden und korrekt ist, und sicherstellen, dass die Sprachanforderungen des Zielmarkts erfüllt sind.
- Händler — prüfen, dass die bereitgestellten Produkte korrekt etikettiert sind, keine Produkte liefern, von denen sie wissen, dass sie nicht konform sind, und Herstellerpflichten übernehmen, wenn sie umetikettieren oder unter eigenem Namen verkaufen.
Durchsetzung
Die TexR gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, doch die Durchsetzung ist national. Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden, die die Kennzeichnung der Faserzusammensetzung kontrollieren und gegen falsch etikettierte Produkte vorgehen. In Deutschland flankiert das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) die Verordnung; zuständig für die Marktüberwachung sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder, während irreführende Werbeaussagen zusätzlich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterliegen.
Die Behörden können die Korrektur, Rücknahme oder Umetikettierung von Produkten verlangen und auf nationaler Ebene festgelegte Sanktionen verfolgen. Die praktische Realität für eine Marke: Faserkennzeichnung ist leicht zu prüfen — eine einzige Laboranalyse, die zeigt, dass der Inhalt außerhalb der zulässigen Toleranzen vom Etikett abweicht, genügt, um die Durchsetzung auszulösen, und derselbe falsch etikettierte Artikel wird gewöhnlich auf vielen Märkten gleichzeitig verkauft.
Der Weg zur Konformität
- Klären Sie, welche Ihrer Produkte Textilerzeugnisse sind oder unter der TexR als solche behandelt werden.
- Ermitteln Sie die tatsächliche Faserzusammensetzung jedes Produkts nach Gewicht anhand der Methoden und Zuschläge der Verordnung.
- Etikettieren Sie ausschließlich mit harmonisierten Faserbezeichnungen, nach Gewichtsprozent, in absteigender Reihenfolge.
- Prüfen Sie, dass Ihre angegebenen Prozentsätze den zulässigen Herstellungstoleranzen standhalten.
- Reservieren Sie „100%”, „rein” und „ganz” für Produkte, die tatsächlich aus einer einzigen Faser bestehen.
- Ergänzen Sie „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs”, wo solche Teile vorhanden sind.
- Gestalten Sie das Etikett dauerhaft und lesbar und stellen Sie die Zusammensetzung in den Amtssprachen jedes Verkaufsmarkts bereit, auch in Online-Angeboten.
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Quellen und weiterführende Literatur
- Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 über Textilfaserbezeichnungen und Etikettierung — EUR-Lex
- Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) — gesetze-im-internet.de
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026