Was die TLR ist und warum sie wichtig ist
Die Reifenkennzeichnungsverordnung (TLR) — formell die Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter — ist der EU-Rahmen, der Käufern am Verkaufsort vergleichbare, standardisierte Informationen über Reifen gibt. Wenn Sie Reifen für Pkw, Transporter, Busse oder Lkw für den europäischen Markt herstellen, einführen oder verkaufen, gilt sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Sie. Die TLR verlangt, dass Reifen ein harmonisiertes EU-Label tragen, das die Kraftstoffeffizienzklasse, die Nasshaftungsklasse und die Klasse des externen Rollgeräuschs des Reifens ausweist, ergänzt um Piktogramme für Schneehaftung und Eishaftung, wo sich der Reifen dafür qualifiziert. Ziel ist es, dass Käufer Reifen nach Sicherheit, Kraftstoffverbrauch und Geräusch vergleichen können statt nur nach Preis und Marke — und den Markt in Richtung sichererer, leiserer und effizienterer Produkte zu bewegen.
Die TLR ist deshalb wichtig, weil sie das frühere, richtlinienartige Kennzeichnungssystem in eine unmittelbar geltende Verordnung mit schärferen, besser durchsetzbaren Pflichten überführt. Die zentrale Neuerung ist die Verknüpfung mit der EPREL-Produktdatenbank der EU: Reifen müssen vor dem Inverkehrbringen registriert werden, und das Label wird digital reproduziert und ist über einen QR-Code erreichbar. Für eine Reifenmarke oder einen Wiederverkäufer bedeutet das: Die Pflicht besteht nicht mehr nur darin, „einen Aufkleber zu drucken” — sie lautet: das Produkt registrieren, ein korrektes Label erzeugen, es an jedem Verkaufsort zeigen und in Werbematerial wiedergeben.
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Für wen die TLR gilt
Die TLR gilt entlang der gesamten Lieferkette und nicht nur für einen einzelnen Akteur. Die Pflichten skalieren mit Ihrer Rolle, aber jedes Glied ist erfasst:
- Lieferanten (Hersteller und Einführer) — jeder, der einen Reifen herstellt oder ihn in die EU einführt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Sie tragen die weitreichendsten Pflichten: Prüfung, Klassifizierung, Registrierung des Produkts in EPREL sowie Erstellung des Labels und der begleitenden Produktinformation.
- Einführer — Unternehmen, die Reifen aus Drittländern auf den Unionsmarkt bringen. Sie müssen prüfen, dass der Lieferant seine Pflichten erfüllt hat, und sicherstellen, dass ein konformes Label und eine Registrierung existieren, bevor der Reifen verkauft wird.
- Händler — Großhändler und Einzelhändler weiter unten in der Kette, die das Label für den Käufer sichtbar machen, es am Verkaufsort korrekt anzeigen und sicherstellen müssen, dass es Reifen begleitet, die online oder im Fernabsatz verkauft werden.
- Fahrzeuglieferanten und -händler — wählen Käufer Reifen aus, bevor ein neues Fahrzeug ausgeliefert wird, muss der Händler das Label und die einschlägigen Reifenparameter-Informationen für die angebotenen Reifen bereitstellen.
Die Verordnung erfasst Reifen der Klassen C1, C2 und C3 — im Wesentlichen Reifen für Pkw und leichte Fahrzeuge sowie Reifen für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw. Bestimmte Kategorien liegen außerhalb des Anwendungsbereichs, darunter runderneuerte Reifen, Geländereifen für den gewerblichen Einsatz, Rennreifen, Spike-Reifen, Notreifen für den vorübergehenden Einsatz (Typ T) und Reifen, die ausschließlich für Fahrzeuge bestimmt sind, die vor dem 1. Oktober 1990 erstmals zugelassen wurden.
Wichtige Termine und Zeitschiene
- 2020 — die Verordnung (EU) 2020/740 wurde erlassen und trat in Kraft; damit begann der Übergang vom früheren Reifenkennzeichnungssystem.
- 1. Mai 2021 — die TLR gilt ab diesem Datum. Ab diesem Zeitpunkt sind die Pflichten der Verordnung durchsetzbar, einschließlich des neuen Label-Designs, der Piktogramme für Schnee- und Eishaftung, des QR-Codes und der EPREL-Registrierungspflicht.
- Am selben Tag hob die TLR die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 auf, die frühere Reifenkennzeichnungsverordnung, und ersetzte den bisherigen Rahmen. Da die TLR eine Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung.
Zentrale Anforderungen
Das Reifenlabel und seine Klassen
Kern der TLR ist das standardisierte EU-Reifenlabel. Es zeigt drei abgestufte Klassen plus Piktogramme. Die Kraftstoffeffizienz wird auf einer Skala von A bis E dargestellt und spiegelt den Rollwiderstand des Reifens wider, der den Kraftstoff- oder Energieverbrauch beeinflusst. Die Nasshaftung wird ebenfalls von A bis E gezeigt und spiegelt die Bremsleistung auf nasser Fahrbahn wider — ein unmittelbarer Sicherheitsparameter. Das externe Rollgeräusch wird als Klasse zusammen mit dem gemessenen Wert in Dezibel ausgewiesen. Zusätzlich erscheint ein Piktogramm für Schneehaftung (das 3PMSF-Symbol, „three-peak mountain snowflake”) für Reifen, die die Anforderung an die Leistung bei extremen Schneebedingungen erfüllen, und ein Piktogramm für Eishaftung für C1-Reifen, die die Anforderung an die Eisleistung erfüllen. Layout, Skalen und Piktogramme des Labels sind durch die Verordnung festgelegt, sodass jeder Reifen im selben vergleichbaren Format präsentiert wird.
Registrierung in der EPREL-Datenbank
Bevor ein Reifen auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss der Lieferant ihn und seine Label-Informationen in der EU-Datenbank European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) registrieren. Die Registrierung enthält die technischen und die Kennzeichnungsparameter jedes Reifentyps und liegt dem QR-Code auf dem Label zugrunde, der auf den öffentlichen Eintrag des Produkts verlinkt. Damit ist der Registrierungsschritt eine Voraussetzung für den rechtmäßigen Verkauf und kein optionales Extra: Ein Reifen ohne korrekte EPREL-Registrierung kann nicht rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, und die Behörden können den öffentlichen und den Compliance-Teil der Datenbank direkt einsehen.
Anzeige am Verkaufsort
Die TLR verlangt, dass das Label für den Käufer vor dem Kauf sichtbar ist. Wo Reifen ausgestellt werden, muss jeder Reifen das Label zeigen, etwa als Aufkleber oder gedrucktes Label. Wo angebotene Reifen für den Käufer nicht sichtbar sind — üblich in Werkstätten und vielen Einzelhandelsumgebungen —, muss der Händler die Label-Informationen vor dem Verkauf bereitstellen, etwa als gedruckte Kopie in der Nähe des Preises. Dieselbe Pflicht erstreckt sich auf Fernabsatz und Internetverkauf: Das Label und die Produktparameter-Informationen müssen in der Darstellung nahe dem Preis gezeigt werden, damit ein Online-Käufer die Klassen sieht, bevor er sich festlegt.
Technisches Werbematerial und Werbung
Erstellt ein Lieferant oder Händler technisches Werbematerial — Broschüren, Kataloge, Websites und ähnliches Material, das die Parameter eines bestimmten Reifens beschreibt —, muss dieses Material die einschlägigen Label-Klassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch sowie die Piktogramme für Schnee- und Eishaftung wiedergeben, wo sie zutreffen. Es geht um Konsistenz: Ein Käufer soll keinem Reifen begegnen, der über seine Leistung beworben wird, ohne zugleich zu sehen, wie er auf dem Label klassifiziert ist — damit Werbeaussagen und amtliche Klassifizierung deckungsgleich bleiben.
Produktinformation und Konformität
Lieferanten müssen sicherstellen, dass die auf dem Label gedruckten Werte der tatsächlich gemessenen Leistung des Reifens entsprechen, ermittelt nach den in der Verordnung festgelegten Prüfverfahren, und die stützenden technischen Unterlagen für die Behörden bereithalten. Label und EPREL-Eintrag müssen korrekt und konsistent sein. Lieferanten dürfen keine Label, Zeichen, Symbole oder Aufschriften bereitstellen, die Käufer über die gekennzeichneten Parameter täuschen oder mit dem offiziellen EU-Reifenlabel verwechselt werden könnten.
Pflichten nach Rolle
- Lieferanten (Hersteller/Einführer) — Reifen prüfen und klassifizieren, in EPREL registrieren, ein korrektes Label und Produktinformationen erstellen, technische Unterlagen vorhalten und sicherstellen, dass Werbematerial die Label-Klassen wiedergibt.
- Einführer — Registrierung und Label des Lieferanten verifizieren, sicherstellen, dass ein konformes Label existiert, und Reifen zurückweisen, die nicht registriert oder gekennzeichnet sind.
- Händler — das Label am Verkaufsort zeigen, Label-Informationen bereitstellen, wo Reifen nicht sichtbar sind, und das Label im Fern- und Onlineverkauf nahe dem Preis anzeigen.
- Fahrzeughändler — das Label und die Reifenparameter-Informationen für Reifen bereitstellen, die zu einem Neufahrzeug angeboten werden, bevor der Käufer wählt.
Durchsetzung
Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der TLR. In Deutschland liegt die Marktüberwachung für die Reifenkennzeichnung und die Pflichten der Energieverbrauchskennzeichnung bei den Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Behörden können die EPREL-Datenbank einsehen, die Korrektur fehlender Label oder Registrierungen verlangen und gegen irreführende Kennzeichnungen vorgehen.
Weil die TLR auf EPREL und auf dem breiteren EU-Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung aufbaut, ist eine Compliance-Lücke marktübergreifend sichtbar und nicht auf ein Land beschränkt. Die Folgen von Verstößen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können Anordnungen zur Korrektur der Kennzeichnung, Verbote des Inverkehrbringens und Sanktionen umfassen. Die praktische Realität für eine Marke: Eine nicht registrierte oder falsch gekennzeichnete Reifenlinie kann einmal auffallen und in jedem Markt, in dem sie verkauft wird, Risiken erzeugen.
Der Weg zur Konformität
- Klären Sie, welche Ihrer Reifen in den Anwendungsbereich fallen (C1, C2, C3) und welche ausgenommen sind.
- Prüfen und klassifizieren Sie jeden Reifentyp nach Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch und bestimmen Sie Schneehaftung (3PMSF) und Eishaftung, wo einschlägig.
- Registrieren Sie jeden Reifen und seine Label-Daten vor dem Inverkehrbringen in der EPREL-Datenbank.
- Erstellen Sie das standardisierte EU-Label einschließlich QR-Code im korrekten Format.
- Stellen Sie sicher, dass das Label an jedem Verkaufsort gezeigt wird, auch in Online-Angeboten nahe dem Preis.
- Geben Sie die Label-Klassen und Piktogramme in technischem Werbematerial und in der Werbung wieder.
- Halten Sie die technischen Unterlagen bereit und sorgen Sie dafür, dass Label, EPREL-Eintrag und tatsächliche Leistung konsistent bleiben.
Verwandte Leitfäden
- Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (ELR)
- Energieverbrauchsrelevante Produkte / Ökodesign (ErP)
- Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS)
So unterstützt Conphora
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Quellen und weiterführende Literatur
- Verordnung (EU) 2020/740 über die Kennzeichnung von Reifen — EUR-Lex
- BAuA — Marktüberwachung und Produktsicherheit
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026