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ELR - Verordnung (EU) 2017/1369

Leitfaden zur ELR (Verordnung (EU) 2017/1369): für wen sie gilt, wichtige Termine, zentrale Anforderungen und wie Sie Ihre energieverbrauchsrelevanten Produkte konform machen.

Offizieller Text auf EUR-Lex ↗

Was die ELR ist und warum sie wichtig ist

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (ELR) — formell die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung — ist das EU-Recht, das das vertraute A–G-Energielabel auf Produkte bringt und regelt, wie dieses Label erstellt, registriert und angezeigt wird. Wenn Sie energieverbrauchsrelevante Produkte wie Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Displays oder Heizprodukte liefern oder verkaufen, prägt die ELR mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie Sie sie vermarkten dürfen. Die Verordnung schafft den übergreifenden Rahmen; das genaue Labeldesign und die Regeln für jede Produktgruppe werden anschließend in produktspezifischen delegierten Verordnungen festgelegt, die auf ihrer Grundlage erlassen werden.

Die ELR ist wichtig, weil sie das ältere richtlinienbasierte Regime durch eine unmittelbar geltende Verordnung ersetzte, die neu skalierten A–G-Label einführte, die die verwirrenden „A+++“-Klassen abschafften, und die Produktdatenbank EPREL schuf, in der jedes erfasste Modell registriert sein muss, bevor es in Verkehr gebracht werden darf. Der praktische Effekt: Das Energielabel ist längst nicht mehr nur ein Aufkleber — es hängt an einem registrierten Datensatz, ist in der Werbung verpflichtend und wird entlang der gesamten Lieferkette vom Lieferanten bis zum Einzelhändler durchgesetzt.

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Für wen die ELR gilt

Die ELR gilt entlang der gesamten Lieferkette statt für einen einzelnen Akteur. Die Verordnung unterscheidet zwei Hauptrollen, und die Pflichten skalieren entsprechend:

Die Verordnung gilt für energieverbrauchsrelevante Produkte, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden und von einer delegierten Verordnung erfasst sind. Sie gilt nicht für Gebrauchtprodukte und nicht für Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung; die genauen Produktgruppen — Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Fernsehgeräte und elektronische Displays, Lichtquellen, Reifen, Raum- und Warmwasserbereiter und weitere — werden von ihren eigenen delegierten Rechtsakten definiert.

Wichtige Termine und Zeitachse

Da jede Produktgruppe von ihrer eigenen delegierten Verordnung geregelt wird, unterscheiden sich die genauen Neuskalierungstermine von Gruppe zu Gruppe; die Rahmenverordnung selbst gilt seit 2017.

Zentrale Anforderungen

Das A–G-Energielabel

Das Herzstück der ELR ist ein standardisiertes Label, das die Energieeffizienzklasse eines Produkts auf einer geschlossenen Skala von A bis G zeigt — A ist die effizienteste, G die am wenigsten effiziente Klasse. Das Label verwendet ein einheitliches, farbcodiertes Pfeildesign und, je nach Produktgruppe, zusätzliche Informationssymbole zu Parametern wie Energieverbrauch, Fassungsvermögen, Geräuschemissionen oder Wasserverbrauch. Die von der ELR eingeführte Neuskalierung lässt die obersten Klassen anfangs bewusst leer, damit Raum für künftige, effizientere Produkte bleibt. Lieferanten müssen für jede Einheit gedruckte Label bereitstellen; Inhalt und Layout je Produktgruppe legt die jeweilige delegierte Verordnung fest.

Registrierung in der EPREL-Datenbank

Bevor ein erfasstes Modell in Verkehr gebracht wird, muss der Lieferant die Informationen zu diesem Modell in das Europäische Produktregister für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL) eintragen, die von der Kommission betriebene öffentliche Datenbank. Die Registrierung umfasst das Label, das Produktdatenblatt und die technischen Unterlagen. Die Modellkennung muss registriert sein, bevor das Produkt zum Verkauf angeboten wird, und der öffentliche Teil von EPREL erlaubt Verbrauchern und Behörden, das Label und die Schlüsseldaten nachzuschlagen — auch über den auf dem Label aufgedruckten QR-Code. Lieferanten müssen die registrierten Informationen korrekt halten und Aufzeichnungen für einen definierten Zeitraum aufbewahren, nachdem die letzte Einheit in Verkehr gebracht wurde.

Das Produktdatenblatt und die technischen Unterlagen

Neben dem Label muss der Lieferant für jedes Modell ein Produktdatenblatt erstellen, das die in der anwendbaren delegierten Verordnung festgelegten standardisierten Parameter darstellt. Der Lieferant muss außerdem technische Unterlagen zusammenstellen, die es den Behörden ermöglichen, die Richtigkeit von Label und Datenblatt zu bewerten — einschließlich einer allgemeinen Beschreibung des Modells, Verweisen auf angewandte Normen, Prüfparametern und Messergebnissen. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen zugänglich gemacht werden, und das Datenblatt muss den Händlern zur Verfügung stehen, damit sie es an Kunden weitergeben können.

Pflichten von Lieferanten und Händlern

Die ELR verteilt die praktischen Pflichten zwischen den beiden Rollen. Lieferanten müssen korrekte gedruckte Label und Datenblätter kostenlos an Händler liefern, Modelle in EPREL registrieren, die Richtigkeit der Label sicherstellen und keine Produkte bereitstellen, die so konstruiert sind, dass sie ihre Leistung unter Prüfbedingungen verändern, um günstiger zu erscheinen. Händler müssen das Label sichtbar zeigen — auf dem Produkt oder in seiner Nähe im Geschäft — und das Datenblatt für Kunden zugänglich machen, auch beim Fernabsatz und Onlineverkauf, wo Label und Datenblatt neben dem Produkt anzuzeigen sind.

Energielabel in der Werbung

Eine besondere ELR-Anforderung: Visuelle Werbung und technisches Werbematerial für ein erfasstes Produkt müssen auf die Energieeffizienzklasse des Produkts verweisen. Nennt eine Werbung oder ein Werbematerial energiebezogene Informationen oder den Preis eines bestimmten Modells, muss sie auch die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der auf dem Label verfügbaren Klassen zeigen. Das gilt für Werbung von Lieferanten wie Händlern, auch online — die Informationen des Labels begleiten das Produkt also bis in seine Vermarktung.

Pflichten nach Rolle

Durchsetzung

Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der ELR und stützt sich dabei auf den EU-Marktüberwachungsrahmen. In Deutschland flankiert das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) die Verordnung; zuständig für die Marktüberwachung sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die Behörden können kontrollieren, ob Modelle korrekt in EPREL registriert sind, ob Label und Datenblätter zutreffen, ob Händler die Label zeigen und ob die Werbung auf die Effizienzklasse verweist.

Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, anordnen, dass Produkte konform gemacht werden, und gegen fehlende oder falsche Label vorgehen — auch dann, wenn Laborprüfungen zeigen, dass ein Modell seine deklarierte Klasse nicht erreicht. Die Folgen von Verstößen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können Verkaufsverbote, Rücknahmen vom Markt, Bußgelder und Reputationsschäden umfassen. Da EPREL EU-weit und öffentlich ist, ist ein unzutreffendes Label für Behörden und Wettbewerber in der gesamten Union sichtbar.

So werden Sie konform

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So hilft Conphora

Conphora überwacht die ELR und ihre delegierten Verordnungen und gleicht Ihre Produkte mit deren Anforderungen ab. Die Plattform markiert Lücken bei Kennzeichnung, Produktdatenblatt, EPREL-Registrierung und Werbung, bevor daraus Durchsetzungsprobleme werden. Sie hilft Ihnen, die richtige Dokumentation zu erstellen und vorzuhalten, und benachrichtigt Sie, wenn sich produktspezifische delegierte Rechtsakte oder Neuskalierungstermine ändern, damit Ihre Compliance aktuell bleibt.

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Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026