Was die UAS-Verordnung ist und warum sie wichtig ist
Die UAS-Verordnung — formell die Verordnung (EU) 2019/945 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und über Drittlandsbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme — ist das Produktrecht der EU für Drohnen. Wenn Sie ein unbemanntes Luftfahrzeugsystem herstellen, einführen oder vertreiben, das für den Betrieb in der sogenannten „offenen” Kategorie bestimmt ist, setzt diese Verordnung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Messlatte, die Ihr Produkt vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt erfüllen muss. Sie definiert die technischen Merkmale, die eine Drohne haben muss, die Klasse, in die sie fällt, und die Konformitätsbewertung und Kennzeichnung, die sie tragen muss.
Die UAS-Verordnung ist deshalb wichtig, weil sie Drohnen von einem locker regulierten Verbraucher-Gadget in ein CE-gekennzeichnetes Produkt mit klarer Klassenidentität verwandelt. Das zentrale Element ist der Satz der Klassenidentifizierungskennzeichnungen C0 bis C4, die sowohl dem Käufer als auch den Behörden sagen, was eine Drohne darf und unter welchen Betriebsregeln sie geflogen werden darf. Für eine Marke ist die richtige Klasse mit den richtigen Kennzeichnungen der Unterschied zwischen einer Drohne, die den europäischen Verbrauchermarkt rechtmäßig erreichen kann, und einer, die es nicht kann.
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Für wen die UAS-Verordnung gilt
Die UAS-Verordnung gilt entlang der gesamten Lieferkette, mit Pflichten, die mit Ihrer Rolle skalieren. Sie erreicht auch Betreiber außerhalb der EU, die in der Union fliegen wollen:
- Hersteller — jeder, der ein UAS herstellt oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Sie tragen die weitreichendsten Pflichten, darunter die Konformitätsbewertung, die technischen Unterlagen sowie das Anbringen der Klassenkennzeichnung und der CE-Kennzeichnung.
- Einführer — Unternehmen, die Drohnen aus Drittländern auf den Unionsmarkt bringen. Sie müssen vor dem Inverkehrbringen prüfen, dass der Hersteller die richtige Konformitätsbewertung durchgeführt hat und dass das Produkt die korrekten Kennzeichnungen und Dokumente trägt.
- Händler — Großhändler und Einzelhändler weiter unten in der Kette, die mit der gebührenden Sorgfalt handeln, prüfen müssen, dass CE-Kennzeichnung, Klassenkennzeichnung und Anleitungen vorhanden sind, und keine Produkte liefern dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie nicht konform sind.
- Drittlandsbetreiber — Betreiber mit Sitz außerhalb der EU, die UAS-Betrieb im Luftraum des einheitlichen europäischen Luftraums durchführen, werden von der Verordnung ebenfalls adressiert.
Die Produktregeln konzentrieren sich auf UAS, die für den Betrieb in der offenen Kategorie bestimmt sind, und auf bestimmtes Zubehör wie Nachrüstsätze für die Fernidentifizierung. Drohnen für die Betriebsarten mit dem höchsten Risiko werden über andere Teile des EU-Luftfahrtrahmens behandelt und nicht über das Klassensystem.
Kernanforderungen im Überblick
- Die UAS-Verordnung legt Produktanforderungen und die Klassenidentifizierungskennzeichnungen C0 bis C4 fest, die jede Drohne nach Masse, Fähigkeiten und den daran geknüpften Betriebsbeschränkungen einordnen.
- Jede erfasste Drohne muss eine ihrer Klasse entsprechende Konformitätsbewertung durchlaufen, wonach der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung erstellt.
- Eine konforme Drohne trägt sowohl die Klassenkennzeichnung als auch die CE-Kennzeichnung, zusammen mit den Informationen und Anleitungen, die ein Nutzer braucht, um sie regelkonform zu fliegen.
- Diese Produktverordnung bildet ein Paar mit den Betriebsregeln der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, die die Betriebskategorien „offen”, „speziell” und „zulassungspflichtig” festlegt — beaufsichtigt von der EASA und den nationalen Luftfahrtbehörden.
Zentrale Anforderungen
Klassenidentifizierung: C0 bis C4
Das prägende Merkmal der UAS-Verordnung ist das Klassensystem. Drohnen, die für die offene Kategorie in Verkehr gebracht werden, werden in die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4 eingeteilt, wobei jede Klasse durch Merkmale wie die maximale Startmasse, Konstruktionsmerkmale und die Funktionen definiert ist, die die Drohne haben muss oder nicht haben darf. Die Klasse ist kein Marketing-Etikett: Sie ist die Brücke zu den Betriebsregeln. In welcher Unterkategorie der offenen Kategorie eine Drohne geflogen werden darf — und damit, wie nah an Menschen sie fliegen darf —, folgt unmittelbar aus ihrer Klasse. Ein Hersteller muss das Produkt so entwerfen, dass es die Anforderungen seiner Zielklasse erfüllt, und anschließend die entsprechende Klassenidentifizierungskennzeichnung anbringen.
Konformitätsbewertung und technische Unterlagen
Bevor eine Drohne in Verkehr gebracht werden kann, muss der Hersteller sie durch das ihrer Klasse entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren führen und nachweisen, dass das Produkt die anwendbaren Anforderungen erfüllt. Zur Untermauerung erstellt der Hersteller technische Unterlagen, die Entwurf, Herstellung und Betrieb des UAS beschreiben und zeigen, wie die einschlägigen Anforderungen erfüllt werden. Wo harmonisierte Normen existieren, kann die Konformität anhand dieser bewertet werden; der Hersteller stellt anschließend eine EU-Konformitätserklärung aus, unterzeichnet sie und hält die Unterlagen für die Marktüberwachungsbehörden für die festgelegte Aufbewahrungsfrist bereit.
Kennzeichnungen: die Klassenkennzeichnung und CE
Eine konforme Drohne muss sowohl die Klassenidentifizierungskennzeichnung ihrer Klasse als auch die CE-Kennzeichnung tragen — sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt angebracht (oder, wo das nicht möglich ist, auf der Verpackung und den Begleitdokumenten). Die CE-Kennzeichnung signalisiert die Konformität mit den anwendbaren EU-Anforderungen, während die Klassenkennzeichnung dem Nutzer und den Behörden sagt, welche Betriebsregeln gelten. Hersteller müssen außerdem ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke und eine Kontaktanschrift angeben, und Einführer müssen ihre eigenen Identifikationsangaben hinzufügen.
Fernidentifizierung, Geo-Sensibilisierung und Nutzerinformationen
Je nach Klasse müssen Drohnen Funktionen wie die direkte Fernidentifizierung und die Geo-Sensibilisierung enthalten, damit ein Luftfahrzeug im Flug identifiziert und auf Luftraumbeschränkungen aufmerksam gemacht werden kann. Das Produkt muss mit klaren Anleitungen und Sicherheitsinformationen geliefert werden, einschließlich der an seine Klasse geknüpften Betriebsbeschränkungen und der Informationen, die der Betreiber für die Registrierung und den rechtmäßigen Flug benötigt. Hier trifft die Produktverordnung auf das Betriebsregime: Die eingebauten Fähigkeiten der Drohne und ihre Dokumentation sind es, die einen konformen Betrieb erst möglich machen.
Die Verbindung zu den Betriebsregeln (Verordnung 2019/947)
Die Verordnung (EU) 2019/945 regelt das Produkt; die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt das Fliegen. Beide wirken als Paar. Die Klasse, die eine Drohne nach 2019/945 trägt, bestimmt, in welcher Betriebskategorie und Unterkategorie — „offen”, „speziell” oder „zulassungspflichtig” — sie nach 2019/947 eingesetzt werden darf, wobei die EASA und die nationalen Luftfahrtbehörden den Betrieb, die Betreiberregistrierung und die Betriebsbeschränkungen beaufsichtigen. Eine Marke, die nur die Produktseite versteht, lässt ihre Kunden dennoch ohne die Möglichkeit zurück, die Drohne rechtmäßig zu fliegen — die beiden Verordnungen liest man daher am besten zusammen.
Pflichten nach Rolle
- Hersteller — die Drohne für ihre Zielklasse entwerfen, die Konformitätsbewertung durchführen, technische Unterlagen vorhalten, die EU-Konformitätserklärung ausstellen und die Klassenkennzeichnung und CE-Kennzeichnung anbringen.
- Einführer — die Konformitätsbewertung und die Kennzeichnungen des Herstellers verifizieren, die eigene Identifikation hinzufügen, nicht konforme Produkte zurückweisen und mit den Behörden zusammenarbeiten.
- Händler — prüfen, dass CE-Kennzeichnung, Klassenkennzeichnung und Anleitungen vorhanden sind, Produkte mit der gebührenden Sorgfalt lagern und transportieren und die Lieferung von Produkten einstellen, die sie für nicht konform halten.
- Drittlandsbetreiber — sicherstellen, dass der innerhalb der Union durchgeführte Betrieb die anwendbaren, von den Luftfahrtbehörden beaufsichtigten Anforderungen erfüllt.
Durchsetzung
Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der Produktanforderungen, während die Betriebsseite von der EASA und den nationalen Luftfahrtbehörden beaufsichtigt wird. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde für den Drohnenbetrieb und die Betreiberregistrierung.
Eine Drohne, die ohne die korrekte Klassenkennzeichnung, CE-Kennzeichnung oder Konformitätsbewertung in Verkehr gebracht wird, ist ein nicht konformes Produkt: Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, ihren Verkauf beschränken oder untersagen und ihre Rücknahme oder ihren Rückruf anordnen. Weil die Klassenkennzeichnung der Schlüssel zu den Betriebsregeln ist, erzeugt ein Kennzeichnungsfehler nicht nur ein produktrechtliches Problem — er lässt Käufer ohne die Möglichkeit zurück, die Drohne dort zu fliegen, wo sie es erwartet hatten, was schnell auch zu einem kommerziellen und Reputationsproblem wird.
Der Weg zur Konformität
- Klären Sie, für welche Klasse (C0 bis C4) Ihre Drohne entworfen und bestimmt ist, und entwerfen Sie sie so, dass sie die Anforderungen dieser Klasse erfüllt.
- Führen Sie das der Klasse entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durch.
- Stellen Sie die technischen Unterlagen zusammen, bewahren Sie sie auf und stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus.
- Bringen Sie die korrekte Klassenidentifizierungskennzeichnung und die CE-Kennzeichnung sowie die Hersteller- und Einführerangaben an.
- Bauen Sie die für die Klasse vorgeschriebenen Funktionen ein, etwa die direkte Fernidentifizierung und die Geo-Sensibilisierung.
- Liefern Sie klare Anleitungen und Sicherheitsinformationen mit, einschließlich der an die Klasse geknüpften Betriebsbeschränkungen.
- Lesen Sie die Produktregeln zusammen mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, damit Ihre Kunden sich registrieren und rechtmäßig fliegen können.
Verwandte Leitfäden
- Funkanlagen-Richtlinie (RED)
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMC)
- Verordnung über Medizinprodukte (MDR)
So unterstützt Conphora
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Quellen und weiterführende Literatur
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026