Was ist die GPSR – und warum sollten Sie sie kennen?
Am 13. Dezember 2024 wurde die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wirksam. Die Verordnung heißt offiziell Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit – auf Englisch General Product Safety Regulation, kurz GPSR – und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) von 2001. Mit der GPSR wechselt die EU von einer Richtlinie, die die Mitgliedstaaten einzeln in nationales Recht umsetzen mussten, zu einer Verordnung, die unmittelbar und einheitlich in allen EU-Ländern gilt.
Wenn Sie Verbraucherprodukte in der EU verkaufen, müssen Sie sich mit der GPSR befassen – unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Einführer oder Händler sind oder über einen Online-Marktplatz verkaufen. In diesem Artikel gehen wir durch, was die Verordnung bedeutet, wen sie betrifft und was Sie konkret tun müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Von der GPSD zur GPSR: Was hat sich geändert?
Die alte Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) stammt aus dem Jahr 2001 und war viele Jahre die Grundlage der Sicherheitsanforderungen an Verbraucherprodukte, die nicht von sektorspezifischen Vorschriften erfasst sind. Die Richtlinie war jedoch nicht für eine Welt mit E-Commerce, Online-Marktplätzen und globalen Lieferketten ausgelegt. Genau diese Lücken schließt die GPSR.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen GPSD und GPSR sind:
- Unmittelbar geltendes Recht: Als Verordnung gilt die GPSR einheitlich in allen EU-Ländern ohne nationale Umsetzung. Das beseitigt Auslegungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.
- Online-Marktplätze sind jetzt erfasst: Plattformen wie Amazon, eBay und ähnliche haben nun eigenständige Pflichten sicherzustellen, dass Produkte auf ihren Plattformen die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- Strengere Rückverfolgbarkeitsanforderungen: Es gelten nun strengere Anforderungen daran, dass Produkte über die gesamte Lieferkette rückverfolgbar sind.
- Modernisierte Risikoanalyse: Die GPSR enthält detailliertere Anforderungen daran, wie Unternehmen die mit ihren Produkten verbundenen Risiken bewerten müssen, einschließlich der Risiken digitaler und vernetzter Produkte.
- Gestärkte Marktüberwachung: Die Behörden haben bessere Werkzeuge erhalten, um den Markt zu überwachen und schneller auf gefährliche Produkte zu reagieren.
Die neuen Anforderungen: Was Sie wissen müssen
Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette
Nach der GPSR müssen alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette identifizieren können, von wem sie ein Produkt erhalten und an wen sie es geliefert haben. Produkte müssen eine ausreichende Identifikation tragen – typischerweise über Chargennummer, Seriennummer oder eine andere eindeutige Kennzeichnung –, damit sie sich bei einem Sicherheitsproblem zurückverfolgen lassen.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das: Ihre Produktdokumentation muss systematisch und aktuell sein. Sie müssen jederzeit dokumentieren können, welche Produkte Sie verkauft haben und von wem Sie sie bezogen haben.
Anforderungen an Online-Marktplätze
Wenn Sie über Online-Marktplätze verkaufen, sollten Sie wissen, dass die GPSR den Plattformen neue Pflichten auferlegt. Sie müssen unter anderem interne Prozesse für den Umgang mit Produktsicherheit haben, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten und gefährliche Produkte schnell entfernen. Als Verkäufer entbindet Sie das jedoch nicht von Ihrer eigenen Verantwortung – Sie müssen weiterhin sicherstellen, dass Ihre Produkte sicher und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Interne Risikoanalyse
Die GPSR verschärft die Anforderungen an die Risikoanalyse. Sie müssen nicht nur dokumentieren, dass Ihr Produkt sicher ist – sondern auch, wie Sie zu diesem Schluss gekommen sind. Das erfordert eine systematische Bewertung potenzieller Gefährdungen, einschließlich chemischer, mechanischer, elektrischer und digitaler Risiken.
Die Risikoanalyse muss der Komplexität des Produkts angemessen sein, aber sie muss stets dokumentiert und für die Behörden verfügbar sein.
Wen betrifft die GPSR?
Die GPSR gilt für alle Verbraucherprodukte, die nicht von sektorspezifischen EU-Vorschriften erfasst sind (etwa Medizinprodukte, Lebensmittel oder Kosmetik). Die Verordnung betrifft:
- Hersteller – einschließlich Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke verkaufen.
- Einführer – Unternehmen, die Produkte aus Drittländern auf den EU-Markt bringen.
- Händler – alle Glieder der Lieferkette, die Produkte auf dem Markt bereitstellen.
- Fulfilment-Dienstleister – Unternehmen, die Lagerung und Versand übernehmen.
- Online-Marktplätze – Plattformen, die den Direktverkauf an Verbraucher vermitteln.
Kurz gesagt: Wenn Sie in irgendeiner Weise am Verkauf von Verbraucherprodukten in der EU beteiligt sind, sind Sie erfasst.
Die Pflicht zur verantwortlichen Person
Eines der wichtigsten neuen Elemente der GPSR ist die Anforderung, dass es für jedes in der Union vermarktete Produkt eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person geben muss. Diese Person muss sicherstellen, dass die technischen Unterlagen verfügbar sind, mit den Behörden zusammenarbeiten und Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen, wenn sich ein Produkt als gefährlich erweist.
Für in der EU niedergelassene Unternehmen ist die verantwortliche Person typischerweise der Hersteller oder Einführer selbst. Unternehmen außerhalb der EU – zum Beispiel chinesische Hersteller, die über Online-Plattformen direkt an europäische Verbraucher verkaufen – müssen nach der GPSR jedoch einen Bevollmächtigten in der EU benennen.
Die Kontaktdaten der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt oder seiner Verpackung angegeben sein. Das schafft Transparenz für Verbraucher und Behörden gleichermaßen.
Praktische Schritte zur Umsetzung
Wenn Sie sich noch nicht mit der GPSR befasst haben, ist es Zeit anzufangen. Hier ein praktisches Vorgehen:
1. Erfassen Sie Ihre Produkte. Identifizieren Sie, welche Ihrer Produkte von der GPSR erfasst sind und welche unter sektorspezifische Vorschriften fallen.
2. Überprüfen Sie Ihre Rückverfolgbarkeit. Haben Sie Chargennummern, Seriennummern und Lieferantendokumentation im Griff? Können Sie jedes Produkt vom Lieferanten bis zum Endkunden zurückverfolgen?
3. Aktualisieren Sie Ihre Risikoanalyse. Führen Sie für jede Produktlinie eine systematische Risikoanalyse durch. Dokumentieren Sie Prozess und Schlussfolgerungen.
4. Benennen Sie eine verantwortliche Person. Stellen Sie sicher, dass es für jedes Produkt eine verantwortliche Person in der EU gibt und deren Kontaktdaten auf Produkt oder Verpackung erscheinen.
5. Passen Sie Kennzeichnung und Verpackung an. Prüfen Sie, ob alle Produkte korrekt mit den erforderlichen Informationen gekennzeichnet sind, einschließlich Rückverfolgbarkeitsdaten und Kontaktdaten der verantwortlichen Person.
6. Etablieren Sie interne Verfahren. Richten Sie Prozesse für den Umgang mit Produktrückrufen, Beschwerden und der Zusammenarbeit mit Behörden ein.
7. Bleiben Sie auf dem Laufenden. Die GPSR ist Teil einer breiteren EU-Compliance-Landschaft, die sich ständig weiterentwickelt. Sehen Sie alle EU-Compliance-Änderungen 2025, um informiert zu bleiben.
Verstöße können ernste Konsequenzen haben – finanziell wie für den Ruf Ihres Unternehmens. Lesen Sie über die Konsequenzen fehlender Konformität, um zu verstehen, was auf dem Spiel steht.
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- Erinnerungen automatisieren – Benachrichtigungen erhalten, wenn Dokumentation aktualisiert werden muss oder neue Anforderungen wirksam werden.
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