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MED - Richtlinie 2014/90/EU

Leitfaden zur MED - was sie ist, für wen sie gilt und wie Sie die Konformität sicherstellen.

Offizieller Text auf EUR-Lex ↗

Was die MED ist und warum sie wichtig ist

Die Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) — formell die Richtlinie 2014/90/EU über Schiffsausrüstung — ist der EU-Rechtsakt, der die Sicherheitsausrüstung regelt, die an Bord von Schiffen unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats mitgeführt wird. Ihr Zweck ist es, den Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen, die bereits in internationalen Übereinkommen bestehen, unionsweit auf einheitliche Weise Wirkung zu verleihen. Wo die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und Instrumente wie das SOLAS-Übereinkommen festlegen, welche Rettungs-, Brandschutz-, Navigations- und Umweltschutzausrüstung ein Schiff mitführen muss und welche Leistung sie erbringen muss, ist die MED der Mechanismus, der diese internationalen Regeln in ein einheitliches EU-Konformitätsregime mit einer Kennzeichnung und einem Verfahrenskatalog überführt.

Die MED ist wichtig, weil sie die Doppelarbeit und die Abweichungen beseitigt, die andernfalls entstünden, wenn jeder Flaggenstaat Schiffsausrüstung unterschiedlich bewerten würde. Für einen Hersteller bedeutet das: Ausrüstung, die die Kennzeichnung der Richtlinie trägt, wird an Bord von Schiffen unter EU-Flagge akzeptiert, ohne dass jede Verwaltung sie erneut prüfen muss. Die Richtlinie knüpft die EU-Konformität unmittelbar an die einschlägigen internationalen Prüfnormen, sodass die Messlatte, die ein Produkt erfüllen muss, von IMO-Instrumenten und nicht von EU-eigenen Spezifikationen gesetzt wird.

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Für wen die MED gilt

Die MED gilt entlang der gesamten Lieferkette für Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, an Bord von Schiffen unter EU-Flagge angebracht zu werden — nicht nur für einen einzelnen Akteur. Die Pflichten wachsen mit Ihrer Rolle:

Die Richtlinie erfasst Ausrüstung, die zu dem Zeitpunkt an Bord eines Schiffes angebracht wird, zu dem die EU die Einhaltung der internationalen Instrumente durchsetzt, und für die diese Instrumente die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats verlangen. Die konkret erfassten Gegenstände — etwa Rettungsmittel, Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmutzung, Brandschutzausrüstung, Navigationsausrüstung und Funkkommunikationsausrüstung — werden von der Kommission festgelegt und nicht der Auslegung überlassen.

Wichtige Daten und Zeitplan

Kernanforderungen

Einhaltung der internationalen Anforderungen

Im Zentrum der MED steht die Pflicht, dass Schiffsausrüstung, die an Bord eines Schiffes unter EU-Flagge angebracht wird, die Anforderungen an Entwurf, Bau und Leistung erfüllen muss, die in den anwendbaren internationalen Instrumenten festgelegt sind — den einschlägigen IMO-Übereinkommen, -Entschließungen und -Rundschreiben, einschließlich SOLAS — und zwar in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Anbringung an Bord gilt. Die Ausrüstung muss außerdem nach den für sie in Bezug genommenen internationalen Prüfnormen geprüft werden. Die MED legt keine eigenständigen technischen Spezifikationen fest; sie verweist auf die internationalen Regeln und macht die Konformität mit ihnen zur Bedingung für die EU-Kennzeichnung.

Konformitätsbewertung durch notifizierte Stellen

Bevor Ausrüstung die Kennzeichnung tragen darf, muss sie ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen, das unter Beteiligung einer notifizierten Stelle durchgeführt wird — einer Konformitätsbewertungsstelle, die von einem Mitgliedstaat benannt und der Kommission notifiziert wurde. Die verfügbaren Verfahren kombinieren in der Regel eine EU-Baumusterprüfung des Produkts mit einem Modul für die Fertigungsphase, das sicherstellt, dass die laufend produzierte Ausrüstung dem zugelassenen Baumuster entspricht. Die notifizierte Stelle verifiziert, dass die Ausrüstung die internationalen Entwurfs- und Leistungsanforderungen erfüllt und die Prüfungen nach den einschlägigen internationalen Normen bestanden hat. Der Hersteller stellt anschließend eine EU-Konformitätserklärung aus und hält sie zusammen mit den unterstützenden technischen Unterlagen für die Behörden bereit.

Die Steuerrad-Kennzeichnung

Konforme Schiffsausrüstung trägt nicht die CE-Kennzeichnung. Stattdessen trägt sie die Steuerrad-Kennzeichnung („wheel mark”) — ein Symbol in Form eines Schiffssteuerrads —, die die Konformität mit der MED anzeigt. Die Steuerrad-Kennzeichnung wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder auf dessen Datenschild angebracht, wenn die Ausrüstung an Bord installiert wird, gefolgt von der Kennnummer der notifizierten Stelle, die an der Fertigungskontrollphase beteiligt war, und dem Jahr der Anbringung. Mit der Anbringung der Steuerrad-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass die Ausrüstung die geltenden internationalen Anforderungen erfüllt und die erforderliche Konformitätsbewertung durchlaufen hat.

Die Option des elektronischen Tags

Um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern und Fälschungen zu bekämpfen, erlaubt die MED, die Steuerrad-Kennzeichnung durch einen zuverlässigen elektronischen Tag zu ergänzen oder zu ersetzen. Wird ein elektronischer Tag verwendet, muss er über die gesamte erwartete Nutzungsdauer der Ausrüstung lesbar bleiben. Diese Option ermöglicht es Verwaltungen und Marktüberwachungsbehörden, Herkunft und Konformität der Ausrüstung effizienter zu überprüfen, und hilft, Gegenstände nachzuverfolgen, wenn Schiffe und Ausrüstung den Besitzer wechseln.

Die Rolle der Kommission bei der Festlegung des Anwendungsbereichs

Statt eine statische Liste in der Richtlinie selbst festzuschreiben, ermächtigt die MED die Kommission, die Liste der Ausrüstung, die der Steuerrad-Kennzeichnung unterliegt, sowie die geltenden Anforderungen und Prüfnormen durch Durchführungsverordnungen festzulegen und zu aktualisieren. So bleibt das EU-Regime mit dem sich fortentwickelnden internationalen Seerecht abgestimmt, ohne dass jede Änderung eine Änderung der Richtlinie erfordert.

Pflichten nach Rolle

Durchsetzung

Jeder Mitgliedstaat führt die Marktüberwachung von Schiffsausrüstung durch und stellt sicher, dass nur konforme Ausrüstung an Bord von Schiffen unter seiner Flagge angebracht wird. Die Verwaltungen der Flaggenstaaten und ihre Besichtiger verifizieren im Rahmen von Besichtigung und Zertifizierung, dass die Ausrüstung an Bord die Steuerrad-Kennzeichnung trägt und die geltenden internationalen Anforderungen erfüllt. In Deutschland ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die zuständige Flaggenstaatverwaltung für die Schiffssicherheit und Schiffsausrüstung; für Navigations- und Funkausrüstung wirkt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit.

Wird nicht konforme Ausrüstung festgestellt, können die Behörden Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung beschränken oder untersagen und die Rücknahme oder den Rückruf anordnen. Da Ausrüstung, die die internationalen Anforderungen nicht erfüllt, die Sicherheitszertifizierung eines Schiffes gefährden kann, sind die praktischen Konsequenzen erheblich: Nicht konforme Ausrüstung kann ein Schiff am Auslaufen hindern oder die Zeugnisse entwerten, auf die es angewiesen ist.

Der Weg zur Konformität

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Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026