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TSD - Richtlinie 2009/48/EG

Leitfaden zur TSD - was sie ist, für wen sie gilt und wie Sie Compliance sicherstellen.

Offizieller Text auf EUR-Lex ↗

Was die TSD ist und warum sie wichtig ist

Die Spielzeugrichtlinie (TSD) — formell die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug — ist das spezielle Sicherheitsrecht der EU für Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Wenn Sie Spielzeug für den europäischen Markt herstellen, einführen oder verkaufen, ist sie das wichtigste einzelne Rechtsinstrument, das Sie erfüllen müssen. Die TSD legt detaillierte wesentliche Sicherheitsanforderungen fest, die jedes Spielzeug erfüllen muss, bevor es die CE-Kennzeichnung tragen und auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden darf — und sie lässt sehr wenig Interpretationsspielraum: Ein Spielzeug, das auch nur eine ihrer Anforderungen verfehlt, kann schlicht nicht rechtmäßig verkauft werden.

Die TSD ist deshalb so wichtig, weil Kinder die verletzlichste Verbrauchergruppe sind und Spielzeug zu den am intensivsten kontrollierten Produkten der Union gehört. Die Richtlinie übersetzt einen breiten Sicherheitsanspruch in konkrete, prüfbare Pflichten — von Kleinteilen und scharfen Kanten bis zu den Chemikalien, die ein Kind ablecken, verschlucken oder einatmen könnte. Für eine Marke bedeutet das: Spielzeug-Compliance ist selten ein einzelnes Häkchen, sondern ein strukturierter Prozess aus Risikobewertung, Prüfung nach harmonisierten Normen, Dokumentation und korrekter Kennzeichnung.

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Für wen die TSD gilt

Die TSD gilt entlang der gesamten Lieferkette, und die Pflichten skalieren mit Ihrer Rolle:

Ein zentraler Abgrenzungspunkt ist, was als „Spielzeug” zählt. Die TSD erfasst Produkte, die — ausschließlich oder nicht ausschließlich — dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Bestimmte Kategorien nimmt sie ausdrücklich aus — zum Beispiel Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung, bestimmte Sportgeräte, Modelle im Maßstab für Sammler und weitere in der Richtlinie gelistete Gegenstände —, die stattdessen unter andere Regeln oder unter das allgemeine Produktsicherheitsnetz fallen können.

Wichtige Termine und Zeitschiene

Zentrale Anforderungen

Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Kern der TSD sind die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, die jedes Spielzeug erfüllen muss. Die Richtlinie gruppiert sie in eine allgemeine Sicherheitsanforderung plus ein Paket besonderer Sicherheitsanforderungen:

Harmonisierte Normen: die Reihe EN 71

Hersteller weisen die Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen überwiegend durch Prüfungen nach harmonisierten Normen nach, allen voran der Normenreihe EN 71. EN 71 ist in Teile gegliedert, die verschiedene Gefahren adressieren — etwa mechanische und physikalische Eigenschaften, Entzündbarkeit, die Migration bestimmter Elemente und weitere chemische Aspekte —, ergänzt um verwandte Normen wie EN 62115 für elektrisches Spielzeug. Ein Spielzeug, das den einschlägigen harmonisierten Normen entspricht, genießt eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der entsprechenden wesentlichen Anforderungen — deshalb ist die meiste Spielzeug-Compliance-Arbeit um die anwendbaren EN-71-Teile herum organisiert.

Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs muss der Hersteller die geeignete Konformitätsbewertung durchführen. Decken harmonisierte Normen alle relevanten Anforderungen ab und wurden sie angewandt, kann der Hersteller die interne Fertigungskontrolle (Selbstbewertung) nutzen. Wo das nicht der Fall ist oder die Normen nur teilweise angewandt wurden, muss das Spielzeug eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle durchlaufen, gefolgt von der Konformität mit dem zugelassenen Baumuster. Nach erfolgreicher Bewertung erstellt der Hersteller die EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an, die sichtbar, leserlich und dauerhaft sein muss.

Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung

Hersteller müssen technische Unterlagen zusammenstellen, die die Bewertung der Konformität des Spielzeugs ermöglichen, einschließlich einer Sicherheitsbewertung der chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entzündbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren. Sie müssen außerdem eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, die bestätigt, dass das Spielzeug die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Beide müssen den Marktüberwachungsbehörden für eine definierte Aufbewahrungsfrist (zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Spielzeugs) zur Verfügung stehen und auf Verlangen vorgelegt werden.

Warnhinweise und Alterskennzeichnung

Spielzeug muss, wo einschlägig, die von der Richtlinie geforderten Warnhinweise tragen, um die sichere Verwendung zu gewährleisten — zum Beispiel den bekannten Hinweis, dass ein Spielzeug wegen enthaltener Kleinteile nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet ist, zusammen mit dem Grund für die Beschränkung. Warnhinweise müssen deutlich sichtbar, leserlich, zutreffend und verständlich sein und in einer Sprache erfolgen, die von den Verbrauchern des Mitgliedstaats, in dem das Spielzeug verkauft wird, leicht verstanden wird. Sie müssen auf dem Spielzeug, einem angebrachten Etikett oder der Verpackung erscheinen und, wo angemessen, in der beiliegenden Gebrauchsanleitung.

Pflichten nach Rolle

Durchsetzung

Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der TSD. In Deutschland ist die TSD durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV) zum Produktsicherheitsgesetz umgesetzt; zuständig für die Spielzeugsicherheit sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, Rücknahmen und Rückrufe anordnen und den Verkauf von Spielzeug untersagen, das die Richtlinie nicht erfüllt.

Gefährliches Spielzeug wird EU-weit über das Schnellwarnsystem Safety Gate geteilt, und Spielzeug gehört beständig zu den am häufigsten gemeldeten Produktkategorien. Ein in einem Land festgestelltes Problem kann Maßnahmen in der gesamten Union auslösen, und die Folgen von Verstößen — auf nationaler Ebene festgelegt — reichen von Verkaufsverboten und verpflichtenden Rückrufen bis zu Bußgeldern und schwerem Reputationsschaden, der für eine Kindermarke besonders schwer wiegt.

Der Weg zur Konformität

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So unterstützt Conphora

Conphora überwacht die TSD und gleicht Ihr Spielzeug mit ihren Anforderungen ab. Lücken bei der Sicherheitsbewertung, den EN-71-Prüfungen, den Warnhinweisen, der CE-Kennzeichnung und der Dokumentation werden markiert, bevor sie zu Durchsetzungsproblemen werden. Die Plattform hilft Ihnen, die richtigen Unterlagen zu erstellen und vorzuhalten, und weist Sie auf Änderungen hin — einschließlich des Übergangs zur neuen Spielzeugverordnung —, damit Ihre Compliance aktuell bleibt.

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Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026