Was die GPSR ist und warum sie wichtig ist
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) — formell die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit — ist das grundlegende Sicherheitsrecht der EU für Verbraucherprodukte, und wenn Sie Waren auf den europäischen Markt bringen, gilt sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für Sie. Die GPSR stellt die übergeordnete Anforderung auf, dass jedes auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Produkt sicher sein muss, und sie wirkt als Auffangnetz für Produkte, die nicht von spezifischerem Sektorrecht erfasst sind. Für einen Markeninhaber bedeutet das: Die GPSR ist die Regel, die alles einfängt — das Spielzeug, für das es zusätzlich eine Sektorrichtlinie gibt, der Haushaltsartikel ohne eigene Regelung und das Gadget, das Sie einführen und online verkaufen, fallen alle in ihren Anwendungsbereich.
Die GPSR ist wichtig, weil sie die Messlatte vom älteren richtlinienbasierten Regime auf eine unmittelbar anwendbare Verordnung mit schärferen Pflichten rund um Rückverfolgbarkeit, Online-Verkauf, die verantwortliche Person in der EU und die Meldung von Unfällen anhebt. Der praktische Effekt: Mehr Akteure in der Lieferkette tragen dokumentierte Pflichten, und die Durchsetzungsbehörden haben klarere Eingriffsbefugnisse.
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Für wen die GPSR gilt
Die GPSR gilt entlang der gesamten Lieferkette und nicht nur für einen einzelnen Akteur. Die Pflichten skalieren mit Ihrer Rolle, aber jedes Glied ist erfasst:
- Hersteller — jeder, der ein Verbraucherprodukt herstellt oder herstellen lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Sie tragen die schwersten Pflichten, einschließlich Risikobewertung und technischer Unterlagen.
- Einführer — Unternehmen, die Produkte aus Ländern außerhalb der EU auf den Unionsmarkt bringen. Sie müssen prüfen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und übernehmen die Verantwortung, wenn sonst kein in der EU ansässiger Akteur existiert.
- Händler — Großhändler und Einzelhändler weiter unten in der Kette, die mit der gebotenen Sorgfalt handeln, prüfen müssen, dass vorgeschriebene Kennzeichnungen und Dokumente vorhanden sind, und keine Produkte abgeben dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie unsicher sind.
- Online-Marktplätze — Plattformen, über die Drittanbieter EU-Verbraucher erreichen, haben unter der GPSR nun ausdrückliche, eigene Pflichten — ein Spiegel dessen, wie stark der Verbraucherhandel ins Netz gewandert ist.
Die Verordnung gilt für neue, gebrauchte, reparierte und wiederaufgearbeitete Verbraucherprodukte, mit begrenzten Ausnahmen für Kategorien wie Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und bestimmte andere Sektoren mit eigenen Regelungsregimen.
Wichtige Termine und Zeitleiste
- 2023 — Die Verordnung (EU) 2023/988 wurde erlassen und trat in Kraft; damit begann eine Übergangsfrist, in der sich Unternehmen anpassen konnten.
- 13. Dezember 2024 — Die GPSR gilt ab diesem Datum. Ab diesem Zeitpunkt sind die Pflichten der Verordnung durchsetzbar.
- Am selben Datum hob die GPSR die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD) auf und ersetzte den bisherigen Rahmen. Weil die GPSR eine Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ohne nationale Umsetzung, was die Abweichungen verringert, die unter der alten Richtlinie bestanden.
Kernanforderungen
Risikobewertung und technische Unterlagen
Im Zentrum der GPSR steht das allgemeine Sicherheitsgebot: Produkte müssen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen sicher sein. Zur Absicherung müssen Hersteller eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen, die das Produkt, die von ihm möglicherweise ausgehenden Gefahren und die dagegen getroffenen Maßnahmen beschreiben. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden für eine festgelegte Aufbewahrungsfrist zur Verfügung stehen und auf Verlangen vorgelegt werden. Wo harmonisierte Normen oder einschlägige Kriterien existieren, wird die Konformität an ihnen gemessen; wo nicht, legt die GPSR die Faktoren fest, anhand derer beurteilt wird, ob ein Produkt sicher ist.
Die verantwortliche Person in der EU
Ein von der GPSR erfasstes Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der für das Produkt verantwortlich ist — typischerweise der Hersteller, der Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister. Diese verantwortliche Person übernimmt definierte Aufgaben: die Erklärung und die Unterlagen bereithalten, mit den Behörden zusammenarbeiten und Risiken entgegenwirken. Für Marken außerhalb der EU, die in die Union verkaufen, ist die Benennung dieser verantwortlichen Person eine Voraussetzung für den rechtmäßigen Verkauf, und ihre Kontaktdaten müssen den Behörden und, wo einschlägig, den Verbrauchern zugänglich sein.
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
Die GPSR verlangt, dass Produkte rückverfolgbar sind. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element zur Identifizierung tragen, und müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie eine Kontaktanschrift angeben. Einführer müssen ihre eigenen Angaben ergänzen. Wo die Art des Produkts Kennzeichnungen auf dem Gegenstand selbst nicht zulässt, gehören die Angaben auf die Verpackung oder in die Begleitunterlagen. Den Produkten müssen außerdem klare Sicherheitsinformationen, Anleitungen und Warnhinweise beiliegen, in einer Sprache, die für Verbraucher in dem Mitgliedstaat, in dem das Produkt bereitgestellt wird, leicht verständlich ist.
Pflichten der Online-Marktplätze
Die GPSR legt Online-Marktplätzen spezifische Pflichten auf. Sie müssen sich im Safety-Gate-Portal der EU registrieren, eine zentrale Kontaktstelle für Behörden und Verbraucher benennen und Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden nachkommen, Angebote gefährlicher Produkte zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Von ihnen wird erwartet, dass sie interne Prozesse für den Umgang mit Meldungen über unsichere Produkte haben und sich in zumutbarer Weise darum bemühen, dass Verkäufer die von der GPSR geforderten Rückverfolgbarkeits- und Sicherheitsinformationen bereitstellen.
Unfallmeldung über das Safety Business Gateway
Hat ein von der GPSR erfasstes Produkt einen Unfall verursacht, muss der Hersteller (und in seiner Abwesenheit andere betroffene Wirtschaftsakteure) die zuständigen Behörden über das Safety Business Gateway, das Meldewerkzeug der EU, benachrichtigen. Wirtschaftsakteure müssen die Behörden außerdem informieren und betroffene Verbraucher benachrichtigen, wenn sie Grund zu der Annahme haben, dass ein von ihnen in Verkehr gebrachtes Produkt gefährlich ist, und Korrekturmaßnahmen wie Rücknahmen oder Rückrufe ergreifen. Die Verordnung stärkt die Rückrufverfahren, einschließlich klarerer Rückrufanzeigen und der den Verbrauchern anzubietenden Abhilfen.
Pflichten nach Rolle
- Hersteller — führen Risikobewertungen durch, halten technische Unterlagen vor, sorgen für Rückverfolgbarkeit und Warnhinweise, melden Unfälle und ergreifen Korrekturmaßnahmen.
- Einführer — prüfen die Konformität des Herstellers, ergänzen die eigene Identifikation, weisen nicht konforme Produkte zurück und kooperieren mit den Behörden.
- Händler — prüfen, dass Kennzeichnungen und Dokumente vorhanden sind, lagern und transportieren Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und stoppen die Abgabe von Produkten, die sie für unsicher halten.
- Online-Marktplätze — registrieren sich im Safety Gate, stellen eine Kontaktstelle bereit, kommen Entfernungsanordnungen nach und unterstützen die Rückverfolgbarkeit.
Durchsetzung
Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der GPSR. In Deutschland sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder für die allgemeine Produktsicherheit zuständig; die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die nationale Safety-Gate-Kontaktstelle. Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, Rücknahmen und Rückrufe anordnen und Online-Marktplätze anweisen, Angebote zu entfernen.
Gefährliche Produkte werden EU-weit über das Schnellwarnsystem Safety Gate geteilt, sodass ein in einem Land festgestelltes Problem Maßnahmen in der gesamten Union auslösen kann. Die Folgen von Verstößen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können Verkaufsstopps, verpflichtende Rückrufe, Geldbußen und Reputationsschäden durch öffentliche Warnmeldungen umfassen. Die qualitative Realität für eine Marke: Eine einzige Warnmeldung zu einem unsicheren Produkt kann sich schnell über mehrere Märkte hinweg ausbreiten.
Konform werden
- Klären Sie, ob Ihre Produkte unter die GPSR oder unter spezifischeres Sektorrecht fallen (oder unter beides).
- Führen Sie für jedes Produkt eine Risikobewertung durch und dokumentieren Sie sie.
- Stellen Sie technische Unterlagen zusammen und bewahren Sie sie auf.
- Benennen Sie eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person und veröffentlichen Sie deren Kontaktdaten.
- Bringen Sie Rückverfolgbarkeitskennzeichnungen an (Typ/Charge/Serie, Hersteller- und Einführerangaben).
- Stellen Sie Anleitungen, Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in den richtigen Sprachen bereit.
- Richten Sie einen internen Prozess ein, um Vorfälle zu überwachen und Unfälle über das Safety Business Gateway zu melden.
- Wenn Sie auf einem Marktplatz verkaufen oder einen betreiben, registrieren Sie sich im Safety-Gate-Portal und benennen Sie eine Kontaktstelle.
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Quellen und weiterführende Literatur
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit — EUR-Lex
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) — Safety-Gate-Kontaktstelle
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026