Was die PyroD ist und warum sie wichtig ist
Die Pyrotechnik-Richtlinie (PyroD) — formell die Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt — ist das EU-Recht, das Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände regelt, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Wenn Sie etwas herstellen, einführen oder vertreiben, das durch selbstunterhaltende exotherme chemische Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch erzeugt, fällt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in ihren Anwendungsbereich. Die PyroD legt harmonisierte Sicherheitsanforderungen, ein Klassifizierungssystem und einen CE-basierten Konformitätsweg fest, damit pyrotechnische Gegenstände im Binnenmarkt frei zirkulieren können und zugleich ein einheitliches Schutzniveau für Menschen, Sachwerte und Umwelt gewährleistet ist.
Die PyroD ist deshalb so wichtig, weil pyrotechnische Gegenstände ihrem Wesen nach gefährlich sind und das Regime um sie herum strenger ist als das allgemeine Produktrecht. Die Richtlinie knüpft den Marktzugang an kategoriebezogene Altersgrenzen, eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Dritte, eine eindeutige Registrierungsnummer für jeden Gegenstand und eine detaillierte Kennzeichnung. Sie zieht außerdem eine bewusste Trennlinie zwischen Verbraucherfeuerwerk und professionellen Gegenständen und hält eine eigene Abgrenzung zu Explosivstoffen für zivile Zwecke aufrecht, die ihrem eigenen Rechtsrahmen unterliegen.
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Für wen die PyroD gilt
Die PyroD gilt entlang der gesamten Lieferkette und nicht nur für einen einzelnen Akteur. Die Pflichten skalieren mit Ihrer Rolle, aber jedes Glied ist erfasst:
- Hersteller — jeder, der einen pyrotechnischen Gegenstand herstellt oder entwickeln bzw. herstellen lässt und ihn unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Sie tragen die weitreichendsten Pflichten, darunter Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und die Sicherstellung, dass jeder Gegenstand eine Registrierungsnummer trägt.
- Einführer — Unternehmen, die pyrotechnische Gegenstände aus Drittländern auf den Unionsmarkt bringen. Sie müssen vor dem Inverkehrbringen prüfen, dass der Hersteller die korrekte Konformitätsbewertung durchgeführt, die Unterlagen erstellt und die erforderlichen Kennzeichnungen angebracht hat.
- Händler — Großhändler und Einzelhändler weiter unten in der Kette, die mit der gebührenden Sorgfalt handeln, prüfen müssen, dass CE-Kennzeichnung, Registrierungsnummer, Kennzeichnung und Begleitunterlagen vorhanden sind, und keine Gegenstände bereitstellen dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie nicht konform sind.
Die Richtlinie erfasst Feuerwerkskörper, pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände, einschließlich solcher für Fahrzeuge wie Gasgeneratoren für Airbags und Gurtstraffer. Ausgenommen sind Gegenstände, die anderen Regimen unterliegen, darunter pyrotechnische Gegenstände für die Luft- und Raumfahrt, den Verteidigungs- und den Seeverkehrssektor gemäß den einschlägigen Ausnahmen, Spielzeug, dessen pyrotechnischer Stoff der Spielzeugsicherheitsrichtlinie unterliegt, sowie Explosivstoffe für zivile Zwecke nach der Richtlinie 2014/28/EU.
Klassifizierung und Kategorien
Das prägende Merkmal der PyroD ist ihr Klassifizierungssystem, das jeden Gegenstand mit einem Gefahrenniveau, einem vorgesehenen Verwender und einem Mindestalter verknüpft. Hersteller müssen die Gegenstände nach Verwendungsart, Zweck und Gefahr, einschließlich des Lärmpegels, klassifizieren.
- Feuerwerkskörper — Kategorie F1 (sehr geringe Gefahr, vernachlässigbarer Lärmpegel, zur Verwendung in geschlossenen Bereichen einschließlich in Gebäuden), Kategorie F2 (geringe Gefahr und geringer Lärmpegel, zur Verwendung im Freien in abgegrenzten Bereichen), Kategorie F3 (mittlere Gefahr, zur Verwendung im Freien in großen offenen Bereichen) und Kategorie F4 (große Gefahr, nur zur Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen — sogenanntes professionelles Feuerwerk).
- Pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater — Kategorie T1 (geringe Gefahr, zur Verwendung auf Bühnen) und Kategorie T2 (nur zur Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen).
- Sonstige pyrotechnische Gegenstände — Kategorie P1 (andere als Feuerwerkskörper und Gegenstände für Bühne und Theater, die eine geringe Gefahr darstellen) und Kategorie P2 (nur zur Handhabung oder Verwendung durch Personen mit Fachkenntnissen).
Mindestalter
Die PyroD legt an die Kategorie geknüpfte Altersgrenzen fest, und Gegenstände der professionellen Kategorien dürfen nur Personen mit Fachkenntnissen bereitgestellt werden. Die unteren Altersgrenzen für Feuerwerkskörper betragen 12 Jahre für Kategorie F1, 16 Jahre für Kategorie F2 und 18 Jahre für Kategorie F3. Die Kategorien F4, T2 und P2 sind Personen mit den einschlägigen Fachkenntnissen vorbehalten. Die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenzen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder des Gesundheits- und Umweltschutzes anheben und sie für Personen, die eine Berufsausbildung durchlaufen oder abgeschlossen haben, auch absenken. Hersteller, Einführer und Händler dürfen Gegenstände niemandem unterhalb der jeweils geltenden Grenze bereitstellen.
Zentrale Anforderungen
Konformitätsbewertung und technische Unterlagen
Ein pyrotechnischer Gegenstand darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn er die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt und die geeignete Konformitätsbewertung durchlaufen hat. Wegen der damit verbundenen Gefahr bezieht diese Bewertung eine notifizierte Stelle ein, statt sich allein auf die Eigenerklärung des Herstellers zu stützen. Zu den verfügbaren Verfahren gehören die EU-Baumusterprüfung (Modul B) in Kombination mit einem der Module für die Fertigungsphase — etwa Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen, auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess oder auf der Grundlage einer Produktprüfung — sowie für bestimmte Gegenstände die Einzelprüfung. Der Hersteller muss technische Unterlagen erstellen, die belegen, dass der Gegenstand die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, und sie zusammen mit der EU-Konformitätserklärung für den in der Richtlinie vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahren.
Registrierungsnummer
Jeder pyrotechnische Gegenstand muss eine Registrierungsnummer tragen, die von der notifizierten Stelle vergeben wird, die die Konformitätsbewertung durchgeführt hat. Diese eindeutige Nummer identifiziert den Gegenstand und die Stelle und ist Teil der vorgeschriebenen Kennzeichnung. Die Mitgliedstaaten führen ein Register dieser Nummern, sodass in Verkehr gebrachte Gegenstände bis zu ihrer Konformitätsbewertung zurückverfolgt werden können — das unterstützt sowohl die Durchsetzung als auch den Rückruf.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
Ist die Konformität festgestellt, erstellt der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an, bevor der Gegenstand in Verkehr gebracht wird. Die CE-Kennzeichnung signalisiert, dass der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Gegenstands mit der PyroD und mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Union übernimmt. Umfasst die Konformitätsbewertung die Überwachung der Fertigungsphase durch eine notifizierte Stelle, wird der CE-Kennzeichnung die Kennnummer dieser Stelle hinzugefügt.
Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung
Pyrotechnische Gegenstände müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft gekennzeichnet sein, und zwar in der Amtssprache bzw. den Amtssprachen des Mitgliedstaats, in dem der Gegenstand an den Verbraucher verkauft wird. Die Kennzeichnung muss die Angaben zum Hersteller (und gegebenenfalls zum Einführer), Name und Typ des Gegenstands, die Registrierungsnummer, die Kategorie, das Mindestalter, die einschlägigen Sicherheitshinweise und die Gebrauchsanleitung sowie gegebenenfalls einen Mindestsicherheitsabstand, die Nettoexplosivstoffmasse und das Herstellungsjahr umfassen. Ist ein Gegenstand zu klein für die vollständige Kennzeichnung, werden die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit angebracht. Die Gebrauchsanleitung muss klar genug für eine sichere Handhabung sein.
Pflichten nach Rolle
- Hersteller — Gegenstände klassifizieren, die Konformitätsbewertung mit einer notifizierten Stelle durchführen, technische Unterlagen vorhalten, die Konformitätserklärung erstellen, CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer anbringen sowie korrekte Kennzeichnung und Altersgrenzen anwenden.
- Einführer — die Konformitätsbewertung und die Unterlagen des Herstellers verifizieren, CE-Kennzeichnung, Registrierungsnummer und Kennzeichnung prüfen, die eigene Identifikation hinzufügen und nicht konforme Gegenstände zurückweisen.
- Händler — prüfen, dass CE-Kennzeichnung, Registrierungsnummer, Kennzeichnung und erforderliche Unterlagen vorhanden sind, Altersgrenzen einhalten, mit der gebührenden Sorgfalt lagern und transportieren und die Bereitstellung von Gegenständen einstellen, die sie für nicht konform halten.
Durchsetzung
Jeder Mitgliedstaat benennt die Behörden, die die PyroD im Wege der Marktüberwachung durchsetzen und die die auf seinem Hoheitsgebiet tätigen notifizierten Stellen beaufsichtigen. In Deutschland ist die PyroD durch das Sprengstoffgesetz (SprengG) und die zugehörigen Verordnungen umgesetzt; die Marktüberwachung liegt bei den zuständigen Behörden der Länder, während die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als zuständige Bundesbehörde und notifizierte Stelle für pyrotechnische Gegenstände fungiert und das Register der Registrierungsnummern führt. Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung eines Gegenstands beschränken oder untersagen, Rücknahmen und Rückrufe anordnen und gegen Gegenstände vorgehen, die die CE-Kennzeichnung unberechtigt tragen.
Nicht konforme und gefährliche pyrotechnische Gegenstände werden EU-weit über die Mechanismen der Marktüberwachung und des Schnellwarnsystems geteilt, sodass ein in einem Land festgestelltes Problem Maßnahmen in der gesamten Union auslösen kann. Die Folgen von Verstößen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können Verkaufsstopps, verpflichtende Rückrufe, Bußgelder und Reputationsschäden umfassen. Da Pyrotechnik ein unmittelbares Sicherheitsrisiko birgt, ist die Durchsetzung rund um saisonale Verkäufe wie Silvester typischerweise intensiv.
Der Weg zur Konformität
- Bestätigen Sie, dass Ihre Gegenstände unter die PyroD fallen und nicht unter ein eigenes Regime wie Explosivstoffe für zivile Zwecke (Richtlinie 2014/28/EU).
- Klassifizieren Sie jeden Gegenstand korrekt (F1–F4, T1/T2 oder P1/P2), einschließlich seines Lärmpegels.
- Führen Sie die geeignete Konformitätsbewertung mit einer notifizierten Stelle durch und lassen Sie sich eine Registrierungsnummer zuteilen.
- Stellen Sie die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zusammen und bewahren Sie sie auf.
- Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an (gegebenenfalls mit der Kennnummer der notifizierten Stelle).
- Bringen Sie die vollständige Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung in der richtigen Sprache bzw. den richtigen Sprachen an, einschließlich Registrierungsnummer, Kategorie und Mindestalter.
- Halten Sie die Altersgrenzen und die Beschränkungen auf Personen mit Fachkenntnissen an jedem Verkaufspunkt ein.
Verwandte Leitfäden
- Explosivstoffe für zivile Zwecke (ExplD)
- ATEX-Richtlinie
- GPSR — Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
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Quellen und weiterführende Literatur
- Richtlinie 2013/29/EU über pyrotechnische Gegenstände — EUR-Lex
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) — bam.de
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026