Was die PED ist und warum sie wichtig ist
Die Druckgeräterichtlinie (PED) — formell die Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt — ist der EU-Rechtsakt, der Entwurf, Fertigung und Konformitätsbewertung von Geräten regelt, die Fluide unter Druck enthalten. Wenn Sie Behälter, Kessel, Rohrleitungen, Wärmetauscher oder druckhaltende Ausrüstungsteile herstellen, einführen oder verkaufen, legt die PED mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Regeln fest, die Sie befolgen müssen, bevor dieses Gerät die CE-Kennzeichnung tragen und auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden darf.
Die PED ist wichtig, weil Druck eine besondere Gefahr birgt: gespeicherte Energie, die bei einem Versagen des Geräts plötzlich und heftig freigesetzt werden kann. Statt alle Druckgeräte gleich zu behandeln, skaliert die Richtlinie ihre Anforderungen mit dem Risiko — ein kleines Niederdruck-Zubehörteil wird mit leichter Hand behandelt, während ein großer Hochdruckbehälter mit einem gefährlichen Fluid eine strenge Drittbewertung durchlaufen muss. Für einen Hersteller ist die PED der Rahmen, der bestimmt, wie viel ingenieurtechnische Strenge, Dokumentation und Beteiligung einer notifizierten Stelle ein bestimmtes Produkt benötigt, bevor es rechtmäßig zu den Kunden gelangen kann.
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Für wen die PED gilt
Die PED gilt entlang der gesamten Lieferkette, wobei die Pflichten mit der Rolle wachsen:
- Hersteller — jeder, der Druckgeräte oder Baugruppen entwirft und fertigt oder fertigen lässt und sie unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Sie tragen die schwersten Pflichten: Klassifizierung, wesentliche Sicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und CE-Kennzeichnung.
- Bevollmächtigte — Akteure, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurden, festgelegte Aufgaben in seinem Namen innerhalb der EU wahrzunehmen.
- Einführer — Unternehmen, die Druckgeräte aus Drittländern auf den Unionsmarkt bringen. Sie müssen prüfen, dass der Hersteller die richtige Konformitätsbewertung durchgeführt, die Unterlagen erstellt und die CE-Kennzeichnung angebracht hat, und ergänzen ihre eigene Identifikation.
- Händler — Akteure weiter unten in der Kette, die mit der gebotenen Sorgfalt handeln, das Vorhandensein von CE-Kennzeichnung, Unterlagen und Anleitungen prüfen und keine Geräte bereitstellen dürfen, von denen sie wissen oder annehmen müssen, dass sie nicht konform sind.
Die PED erfasst Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar. Dazu gehören Druckbehälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile sowie Baugruppen, die mehrere solcher Teile zu einem integrierten Ganzen verbinden. Die Richtlinie sieht Ausnahmen für Geräte vor, die anderen Regimen unterliegen — etwa ortsbewegliche Druckgeräte, anderweitig geregelte Geräte für die nukleare Nutzung und Teile, bei denen die Druckgefahr nicht im Vordergrund steht.
Wichtige Daten und Zeitplan
- 2014 — die Richtlinie 2014/68/EU wurde als Neufassung der früheren Druckgeräterichtlinie 97/23/EG verabschiedet und an den Neuen Rechtsrahmen der EU für Produktvorschriften angeglichen.
- 19. Juli 2016 — die Richtlinie gilt ab diesem Datum; ihre Hauptbestimmungen wurden wirksam und die 97/23/EG wurde aufgehoben. Bestimmte Klassifizierungs- und Definitionsartikel galten während des Übergangs bereits ab einem früheren Datum.
- Weil die PED eine Richtlinie ist, wird sie von jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt und gilt nicht unmittelbar; die operativen Anforderungen erreichen die Unternehmen also über die nationalen Umsetzungsvorschriften.
Kernanforderungen
Klassifizierung in die Kategorien I–IV
Das prägende Merkmal der PED ist die gefährdungsbasierte Klassifizierung. Jedes Druckgerät wird einer von vier Kategorien zugeordnet — I, II, III oder IV — in aufsteigender Gefährdungsordnung. Die Kategorie ergibt sich aus der Kombination des maximal zulässigen Drucks, des Volumens oder der Nennweite des Geräts, des Aggregatzustands des Fluids (Gas oder Flüssigkeit) und der Fluidgruppe. Fluide werden in Gruppe 1 (gefährliche Fluide — explosionsgefährlich, entzündbar, giftig, oxidierend und ähnlich) und Gruppe 2 (alle übrigen) eingeteilt, wobei Gruppe 1 eine strengere Behandlung nach sich zieht. Die Richtlinie enthält Konformitätsbewertungstabellen und -diagramme, die diese Parameter in eine Kategorie übersetzen. Manche Geräte unterhalb der einschlägigen Schwellen fallen stattdessen unter die gute Ingenieurpraxis (SEP): Sie müssen sicher gefertigt und mit Anleitungen versehen werden, tragen aber keine CE-Kennzeichnung nach der PED.
Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Alle Druckgeräte im Anwendungsbereich müssen die im Anhang der Richtlinie festgelegten wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese decken den Entwurf ab (einschließlich vorhersehbarer Lasten, Ermüdung, Korrosion sowie der Mittel für sicheres Füllen, Entleeren und Inspizieren), die Fertigung (qualifizierte Verfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen, Rückverfolgbarkeit der Werkstoffe) und die Werkstoffe selbst. Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen sind ergebnisorientiert formuliert; Hersteller weisen die Konformität üblicherweise durch Anwendung harmonisierter Normen nach, die eine Konformitätsvermutung begründen — andere technische Lösungen, die die Anforderungen erfüllen, sind aber ebenfalls zulässig.
Konformitätsbewertungsmodule, die mit der Kategorie skalieren
Der Konformitätsbewertungsweg skaliert unmittelbar mit der Kategorie: Geräte mit höherer Gefährdung durchlaufen anspruchsvollere Verfahren mit stärkerer Beteiligung einer notifizierten Stelle. Die PED nutzt das Modulsystem der EU: Kategorie I kann typischerweise die interne Fertigungskontrolle (Modul A) ohne notifizierte Stelle nutzen, während die Kategorien II, III und IV Module mit Beteiligung einer notifizierten Stelle erfordern — etwa die EU-Baumusterprüfung kombiniert mit Fertigungskontrollen oder, am oberen Ende, die umfassende Qualitätssicherung und die Einzelprüfung. Der Hersteller wählt unter den für die Kategorie zugelassenen Modulen. Ist eine notifizierte Stelle beteiligt, führt sie die einschlägigen Prüfungen, Audits oder Überwachungen durch und wird mit ihrer vierstelligen Kennnummer neben der CE-Kennzeichnung ausgewiesen.
EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
Ist die anwendbare Bewertung abgeschlossen, stellt der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus, die bestätigt, dass das Gerät die PED (und alle weiteren anwendbaren Unionsvorschriften) erfüllt, und bringt die CE-Kennzeichnung an. Für Geräte unterhalb der einschlägigen Schwellen, die der guten Ingenieurpraxis folgen, wird nach der PED keine CE-Kennzeichnung angebracht. Den Geräten müssen Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache beiliegen, die für die Verwender im betreffenden Mitgliedstaat leicht verständlich ist. Der Hersteller muss die technischen Unterlagen und die Erklärung für die Marktüberwachungsbehörden über die in der Richtlinie festgelegte Aufbewahrungsfrist verfügbar halten.
Baugruppen
Werden mehrere Druckgeräte zu einem funktionalen Ganzen verbunden, unterliegt die entstehende Baugruppe selbst einer Gesamtbewertung der Konformität. Diese Bewertung berücksichtigt die Integration der Komponenten und die höchste unter ihnen vertretene Kategorie und stellt sicher, dass die Baugruppe als Ganzes sicher ist — nicht nur ihre Einzelteile.
Pflichten nach Rolle
- Hersteller — klassifizieren Sie das Gerät in die richtige Kategorie, erfüllen Sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen, führen Sie die Konformitätsbewertung für diese Kategorie durch, stellen Sie die technischen Unterlagen zusammen, stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus, bringen Sie die CE-Kennzeichnung an und liefern Sie Anleitungen mit.
- Bevollmächtigte — nehmen Sie die im schriftlichen Auftrag festgelegten Aufgaben wahr.
- Einführer — verifizieren Sie, dass die richtige Bewertung, die Unterlagen und die CE-Kennzeichnung vorliegen, ergänzen Sie Ihre Identifikation und weisen Sie nicht konforme Geräte zurück.
- Händler — prüfen Sie, dass CE-Kennzeichnung, Unterlagen und Anleitungen vorhanden sind, behandeln und lagern Sie die Geräte mit der gebotenen Sorgfalt und stoppen Sie die Lieferung, wenn Sie Geräte für nicht konform halten.
Durchsetzung
Jeder Mitgliedstaat benennt Marktüberwachungsbehörden zur Durchsetzung der PED und notifiziert die Konformitätsbewertungsstellen (notifizierte Stellen), die unter ihr tätig sind. In Deutschland wird die Marktüberwachung von Druckgeräten von den Marktüberwachungsbehörden der Länder wahrgenommen, in technischen Fragen koordiniert durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS); die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dient als fachliche Drehscheibe der Marktüberwachung. Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung nicht konformer Geräte beschränken oder untersagen, Rücknahmen und Rückrufe anordnen und einschreiten, wenn die CE-Kennzeichnung zu Unrecht angebracht wurde.
Weil die PED Teil des EU-Rahmens ist, können Maßnahmen eines Mitgliedstaats über die Zusammenarbeit der Marktüberwachung unionsweit geteilt und gespiegelt werden. Die Folgen von Verstößen werden national festgelegt und können Verkaufsstopps, verpflichtende Korrekturmaßnahmen, Bußgelder und die Reputationskosten einer öffentlichen Warnung umfassen. Die qualitative Realität für einen Hersteller: Wer Geräte falsch klassifiziert — oder den Weg über die notifizierte Stelle überspringt, den eine höhere Kategorie verlangt —, setzt sowohl das Unternehmen als auch die Endverwender einem ernsten Risiko aus.
Abgrenzung der PED von verwandten Regimen
Die PED ist eines von mehreren druckbezogenen Regimen, und das richtige zu wählen ist der erste Compliance-Schritt:
- Einfache Druckbehälter — bestimmte in Serie gefertigte, einfache geschweißte Behälter für Luft oder Stickstoff fallen unter die Richtlinie über einfache Druckbehälter 2014/29/EU (SPVD) statt unter die PED.
- Ortsbewegliche Druckgeräte — Flaschen, Tanks und ähnliche Geräte für die Beförderung gefährlicher Güter fallen unter die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EU (TPED), die die Pi-Kennzeichnung statt der CE-Kennzeichnung verwendet.
- Geräte wie Gasgeräte können zusätzlich die Gasgeräteverordnung (GAR) berühren, und überschneidende Unionsvorschriften können, wo relevant, neben der PED gelten.
Der Weg zur Konformität
- Klären Sie, ob Ihr Gerät unter die PED fällt und nicht unter SPVD, TPED oder ein anderes Regime.
- Bestimmen Sie den maximal zulässigen Druck, Volumen oder Nennweite, den Aggregatzustand des Fluids und die Fluidgruppe, und klassifizieren Sie das Gerät in Kategorie I–IV (oder SEP).
- Erfüllen Sie die wesentlichen Sicherheitsanforderungen und nutzen Sie harmonisierte Normen, wo verfügbar.
- Wählen Sie die für die Kategorie zugelassenen Konformitätsbewertungsmodule und schließen Sie sie ab — unter Beteiligung einer notifizierten Stelle, wo erforderlich.
- Führen Sie bei Baugruppen die Gesamtbewertung des kombinierten Geräts durch.
- Stellen Sie die technischen Unterlagen zusammen und bewahren Sie sie auf.
- Stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an (mit der Nummer der notifizierten Stelle, wo relevant).
- Liefern Sie Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen in den richtigen Sprachen mit.
Verwandte Leitfäden
- Richtlinie über einfache Druckbehälter (SPVD)
- Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (TPED)
- Gasgeräteverordnung (GAR)
Wie Conphora hilft
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Quellen und weiterführende Literatur
- Richtlinie 2014/68/EU über Druckgeräte — EUR-Lex
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) — baua.de
Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026