Die REACH-Verordnung: Ein praktischer Leitfaden für Produktunternehmen
Wenn Ihr Unternehmen physische Produkte in der EU herstellt, importiert oder verkauft, ist die REACH-Verordnung einer der Rechtsrahmen, die Sie nicht ignorieren können. REACH regelt die Verwendung chemischer Stoffe und stellt Anforderungen an die gesamte Lieferkette – vom Rohstofflieferanten bis zum Hersteller des Endprodukts. In diesem Leitfaden geben wir Ihnen einen praktischen Überblick darüber, was REACH bedeutet und was Sie konkret tun müssen, um die Konformität sicherzustellen.
Was ist REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über Chemikalien. Die Verordnung trat 2007 in Kraft und wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) mit Sitz in Helsinki verwaltet.
Zweck von REACH ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor den Risiken chemischer Stoffe zu schützen und zugleich den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt zu erhalten. Das zentrale Prinzip: Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, die Risiken der Stoffe zu ermitteln und zu beherrschen, die sie herstellen, importieren oder verwenden.
Für Sie als Produktunternehmen bedeutet das: Sie müssen wissen, welche chemischen Stoffe Ihre Produkte enthalten – und ob diese Stoffe Beschränkungen oder Informationspflichten in der Lieferkette unterliegen.
SVHC-Stoffe und die Kandidatenliste
Eines der zentralsten Elemente von REACH ist das Konzept der SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern). Das sind Stoffe, die die ECHA als besonders problematisch identifiziert hat, etwa weil sie krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent und bioakkumulierbar oder endokrin schädigend sind.
SVHC-Stoffe werden auf die sogenannte Kandidatenliste gesetzt, die die ECHA zweimal jährlich aktualisiert. Aktuell enthält die Liste über 200 Stoffe, und sie wächst weiter. Wird ein Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen, löst das eine Reihe von Pflichten für Unternehmen aus, die Erzeugnisse vermarkten, die den Stoff in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten:
- Informationspflicht: Sie müssen Ihre Kunden über das Vorhandensein des SVHC-Stoffes informieren und ausreichende Informationen für die sichere Verwendung des Produkts bereitstellen.
- Meldepflicht: Enthält Ihr Produkt einen SVHC-Stoff über dem Schwellenwert und importieren oder produzieren Sie mehr als 1 Tonne des Erzeugnisses pro Jahr, müssen Sie dies der ECHA melden.
- Verbraucherauskunft: Verbraucher haben das Recht zu fragen, ob ein Produkt SVHC-Stoffe enthält, und Sie müssen innerhalb von 45 Tagen antworten.
Wichtig zu verstehen: Die Kandidatenliste ist dynamisch. Ein Stoff, der heute nicht auf der Liste steht, kann morgen aufgenommen werden – und die Pflichten gelten sofort. Eine laufende Überwachung ist daher unerlässlich. Lesen Sie unseren Leitfaden zur RoHS-Konformität, um zu verstehen, wo sich REACH und die RoHS-Richtlinie überschneiden und was das für Ihre Produktstrategie bedeutet.
Anhang XVII: Beschränkungen für chemische Stoffe
Neben der Kandidatenliste enthält REACH einen Anhang XVII, der konkrete Beschränkungen für Herstellung, Vermarktung und Verwendung bestimmter Stoffe festlegt. Diese Beschränkungen gelten unabhängig von einer SVHC-Einstufung und können umfassen:
- ein vollständiges Verbot der Verwendung eines Stoffes in bestimmten Produktkategorien,
- Konzentrationsgrenzwerte für einen Stoff in bestimmten Erzeugnissen,
- Kennzeichnungs- oder besondere Verpackungsanforderungen.
Beispiele für unter Anhang XVII geregelte Stoffe sind Blei in Schmuck, Nickel in Produkten mit längerem Hautkontakt, Cadmium in Kunststoffen und verschiedene Phthalate in Spielzeug. Anhang XVII wird laufend aktualisiert, und neue Beschränkungen können direkte Folgen für Ihre bestehenden Produkte haben.
Rollen in der Lieferkette
REACH legt verschiedenen Rollen unterschiedliche Pflichten auf. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigene Rolle kennen:
Hersteller von Stoffen
Wenn Sie chemische Stoffe in der EU in Mengen über 1 Tonne pro Jahr herstellen, müssen Sie den Stoff bei der ECHA registrieren. Die Registrierung erfordert ein technisches Dossier mit Daten zu Eigenschaften, Gefahren und sicherer Verwendung des Stoffes.
Einführer
Wenn Sie chemische Stoffe oder Gemische aus Ländern außerhalb der EU in Mengen über 1 Tonne pro Jahr importieren, gelten dieselben Registrierungspflichten wie für Hersteller. Importieren Sie fertige Erzeugnisse, müssen Sie sicherstellen, dass etwaige SVHC-Stoffe identifiziert und korrekt kommuniziert werden.
Nachgeschalteter Anwender (Formulierer/Erzeugnishersteller)
Wenn Sie chemische Stoffe oder Gemische verwenden, um eigene Produkte herzustellen, sind Sie nachgeschalteter Anwender. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Verwendung der Stoffe von der bestehenden Registrierung abgedeckt ist, und die Anweisungen im erweiterten Sicherheitsdatenblatt befolgen.
Händler
Als Händler handeln Sie mit Produkten, ohne deren chemische Zusammensetzung zu verändern. Sie müssen Sicherheitsdatenblätter in der Lieferkette weitergeben und Anfragen zum SVHC-Gehalt beantworten.
Praktische Schritte zur REACH-Konformität
REACH-Konformität zu erreichen und zu erhalten erfordert ein systematisches Vorgehen. Dies sind die wichtigsten Schritte:
1. Erfassen Sie den chemischen Inhalt Ihrer Produkte
Beginnen Sie damit zu identifizieren, welche chemischen Stoffe Ihre Produkte enthalten. Das erfordert enge Zusammenarbeit mit Ihren Lieferanten, denn Sie sind in der Regel auf Informationen aus früheren Stufen der Lieferkette angewiesen. Fordern Sie Materialdeklarationen und Full Material Disclosure (FMD) von Ihren Lieferanten an.
2. Screenen Sie gegen die Kandidatenliste und Anhang XVII
Gleichen Sie den chemischen Inhalt Ihrer Produkte mit der aktuellen Kandidatenliste und den Beschränkungen des Anhangs XVII ab. Dieses Screening muss regelmäßig erfolgen, da beide Listen laufend aktualisiert werden. Mindestens eine halbjährliche Überprüfung ist zu empfehlen – aber mit über 200 SVHC-Stoffen und zahlreichen Beschränkungen wird das schnell zu einer manuell nicht mehr beherrschbaren Aufgabe.
3. Etablieren Sie die Kommunikation in der Lieferkette
Stellen Sie sicher, dass relevante Informationen über SVHC-Stoffe an Ihre Kunden kommuniziert werden – an Geschäftskunden ebenso wie an Endverbraucher. Gegenüber Geschäftskunden muss diese Kommunikation proaktiv erfolgen, gegenüber Verbrauchern auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen.
4. Dokumentieren und archivieren
Alle Unterlagen zur REACH-Konformität sollten systematisch aufbewahrt werden und bei behördlichen Kontrollen leicht zugänglich sein. Dazu gehören Lieferantenerklärungen, Prüfergebnisse, SVHC-Screening-Protokolle und die Korrespondenz mit der ECHA. Verstehen Sie die CE-Kennzeichnung und Ihre Pflichten, um zu sehen, wie die REACH-Dokumentation mit Ihrer übrigen Produktdokumentation zusammenhängt.
5. Beobachten Sie Rechtsänderungen
REACH ist eine lebende Verordnung. Neue Stoffe kommen auf die Kandidatenliste, Beschränkungen werden verschärft, und der Umfang des Zulassungsverzeichnisses wird erweitert. Wer nicht Schritt hält, riskiert, Produkte zu verkaufen, die plötzlich gegen das Gesetz verstoßen.
Conphora screent automatisch gegen die SVHC-Liste
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