Eine neue Ära für Batterien in der EU
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) markiert einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Batterien in Europa reguliert werden. Die alte Batterierichtlinie von 2006 war nicht für eine Welt mit Elektrofahrzeugen, Energiespeichern und immer komplexeren Lieferketten ausgelegt. Die neue Verordnung schafft hier Abhilfe – und sie hat eine große Reichweite.
Wenn Ihr Unternehmen Produkte herstellt, importiert oder vertreibt, die Batterien enthalten, ist diese Verordnung für Sie relevant. In diesem Artikel gehen wir durch, was die Verordnung abdeckt, welche Fristen Sie kennen müssen und wie Sie sich am besten vorbereiten.
Was deckt die Batterieverordnung ab?
Die Verordnung gilt für alle Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig von Typ, Größe oder Anwendung. Sie unterteilt Batterien in fünf Kategorien:
- Gerätebatterien – die kleinen Batterien in Alltagsprodukten wie Fernbedienungen, Spielzeug und Werkzeugen.
- Starterbatterien (SLI) – vor allem in Fahrzeugen für Anlassen, Beleuchtung und Zündung eingesetzt.
- Traktionsbatterien (EV) – die großen Batteriepakete in Elektrofahrzeugen und E-Scootern.
- Industriebatterien – Batterien für Energiespeicherung, Backup-Systeme und industrielle Anwendungen.
- Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) – eine neue Kategorie für Batterien in E-Bikes, E-Scootern und Ähnlichem.
Wichtig zu verstehen: Die Verordnung gilt nicht nur für Batteriehersteller. Auch Einführer, Händler und Unternehmen, die Batterien in ihre Produkte einbauen, haben Pflichten.
Zeitplan: Die wichtigsten Fristen von 2025 bis 2027
Die Batterieverordnung wird schrittweise mit gestaffelten Fristen eingeführt. Dies sind die zentralen Meilensteine, die Sie kennen müssen:
2025
- 18. Februar 2025: Die Anforderungen an die Erklärung zum CO2-Fußabdruck für EV-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh treten in Kraft (sofern die delegierten Rechtsakte erlassen wurden).
- 18. August 2025: Neue Kennzeichnungspflichten für alle Batterien, einschließlich allgemeiner Informationspflichten, Symbol für die getrennte Sammlung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
- 18. August 2025: Anforderung, dass Gerätebatterien in Geräten vom Endnutzer austauschbar sein müssen (mit bestimmten Ausnahmen).
2026
- 18. Februar 2026: Leistungsklassen für den CO2-Fußabdruck von EV-Batterien (delegierte Rechtsakte erwartet).
- 18. August 2026: Die Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsakteure treten vollständig in Kraft.
- 18. August 2026: QR-Code-Pflicht, die Zugang zu Batterieinformationen bietet.
2027
- 18. Februar 2027: Batteriepass-Pflicht für EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh.
- 18. August 2027: Mindestanforderungen an den Rezyklatanteil für Blei, Kobalt, Lithium und Nickel.
- 18. August 2027: Obergrenzen für den CO2-Fußabdruck von EV-Batterien.
Der Zeitplan ist ambitioniert, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass die EU Fristen verschieben wird. Vorbereitung ist daher unerlässlich.
Die zentralen Anforderungen im Detail
Erklärung zum CO2-Fußabdruck
Für EV-Batterien und große Industriebatterien muss eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt werden, die die gesamte Klimawirkung der Batterie von der Rohstoffgewinnung bis zur Produktion abdeckt. Die Berechnung muss einer standardisierten Methode folgen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wird.
Das setzt voraus, dass Sie vollständigen Einblick in Ihre Lieferkette haben und verlässliche Daten zu Energieverbrauch, Materialien und Transport von Ihren Lieferanten erheben können.
Anforderungen an den Rezyklatanteil
Ab 2027 müssen bestimmte Batterien einen Mindestanteil an rezyklierten Materialien enthalten. Die vorläufigen Anforderungen lauten:
- 16 % Kobalt aus dem Recycling
- 6 % Lithium aus dem Recycling
- 6 % Nickel aus dem Recycling
- 85 % Blei aus dem Recycling
Diese Schwellenwerte sollen ab 2031 weiter steigen. Sie müssen den Anteil rezyklierter Materialien in Ihren Batterien dokumentieren können.
Kennzeichnung und QR-Code
Alle Batterien müssen eine klare Kennzeichnung mit Informationen zu Kapazität, Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und getrennter Sammlung tragen. Ab 2026 müssen Batterien zudem einen QR-Code haben, der digitalen Zugang zu weiteren Produktinformationen bietet.
Der QR-Code ist ein Vorläufer des umfassenderen Konzepts des digitalen Produktpasses, das die EU über mehrere Verordnungen hinweg einführt. Sehen Sie alle EU-Compliance-Änderungen 2025, um zu verstehen, wie die Batterieverordnung mit ESPR, GPSR und anderen Rechtsrahmen zusammenspielt.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Wirtschaftsakteure, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette festlegen und umsetzen. Die Anforderung orientiert sich an den OECD-Leitsätzen und umfasst:
- Ermittlung und Bewertung von Risiken für Menschenrechte und Umwelt.
- Vermeidung und Minderung der ermittelten Risiken.
- Veröffentlichung der Sorgfaltspflichten-Strategien und -Ergebnisse.
- Überprüfung des Sorgfaltspflichten-Systems durch Dritte.
Die Anforderung gilt für die gesamte Lieferkette – vom Abbau der Rohstoffe bis zur fertigen Batteriezelle. Das stellt erhebliche Anforderungen an Lieferantenmanagement und Datenaustausch.
Batteriepass: der digitale Produktpass für Batterien
Der Batteriepass ist eines der wegweisendsten Elemente der Verordnung. Ab Februar 2027 müssen EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh einen digitalen Pass haben, der detaillierte Informationen enthält über:
- die chemische Zusammensetzung und die Materialien der Batterie,
- Daten zum CO2-Fußabdruck,
- den Rezyklatanteil,
- Lebensdauer- und Leistungsdaten,
- Anweisungen für Demontage und Recycling,
- Informationen zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
Der Batteriepass muss über eine eindeutige Kennung zugänglich sein und in einem dezentralen Datensystem gespeichert werden. Er ist eng mit der umfassenderen EU-Vision des digitalen Produktpasses verknüpft und dürfte als Modell für andere Produktkategorien dienen.
Auch das Verhältnis zwischen Batterien und anderen chemischen Stoffen sollten Sie im Blick behalten. Lesen Sie über RoHS und beschränkte Stoffe, um zu verstehen, wie Stoffbeschränkungen die Batterieproduktion beeinflussen.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verordnung verteilt die Verantwortung auf mehrere Ebenen:
- Hersteller tragen die Hauptverantwortung für die Konformität, einschließlich Kennzeichnung, Dokumentation, Erklärung zum CO2-Fußabdruck und Batteriepass.
- Einführer müssen sicherstellen, dass Batterien von Herstellern aus Drittländern alle Anforderungen erfüllen, bevor sie auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
- Händler müssen prüfen, ob die erforderliche Kennzeichnung und die erforderlichen Informationen vorhanden sind.
- Bevollmächtigte können von Herstellern außerhalb der EU benannt werden, um bestimmte Konformitätspflichten zu übernehmen.
Beachten Sie, dass auch Unternehmen, die Produkte mit eingebauten Batterien verkaufen (z. B. Elektronik, Werkzeuge oder Fahrzeuge), Pflichten nach der Verordnung haben können – insbesondere hinsichtlich der Austauschbarkeit von Batterien und der Kennzeichnung.
So bereiten Sie sich vor: konkrete Schritte
- Erfassen Sie Ihre Batterieprodukte – Identifizieren Sie alle Produkte in Ihrem Sortiment, die Batterien enthalten, und ordnen Sie sie den Kategorien der Verordnung zu.
- Bewerten Sie Ihre Lieferkette – Haben Sie ausreichenden Einblick, woher Ihre Batterien stammen und welche Materialien sie enthalten?
- Bereiten Sie Kennzeichnungsänderungen vor – Überprüfen Sie Ihre aktuellen Etiketten und Verpackungen und planen Sie Aktualisierungen rechtzeitig.
- Bauen Sie eine Dateninfrastruktur auf – Der Batteriepass erfordert strukturierte, digitale Daten. Beginnen Sie jetzt mit dem Aufbau der nötigen Systeme.
- Binden Sie Ihre Lieferanten ein – Sie benötigen von Ihren Lieferanten Daten zu CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil und Sorgfaltspflichten. Beginnen Sie den Dialog früh.
- Beobachten Sie die delegierten Rechtsakte – Viele technische Details werden in delegierten Rechtsakten festgelegt, die die Europäische Kommission fortlaufend erlässt. Bleiben Sie auf dem Laufenden.
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Die Batterieverordnung ist komplex, und die Anforderungen entwickeln sich weiter, während delegierte Rechtsakte und Durchführungsvorschriften veröffentlicht werden. Manuell den Überblick zu behalten, ist zeitaufwendig und führt leicht zu verpassten Fristen.
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