Was es ist
Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40), die PPWR, legt EU-weite Anforderungen an Verpackungen fest — darunter Recyclingfähigkeit, Zielwerte für den Rezyklatanteil und Abfallvermeidung — und gilt ab August 2026, mit danach stufenweise greifenden Einzelmaßnahmen. Zu ihren Bestimmungen gehört eine Beschränkung von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.
Warum es für die Compliance wichtig ist
Ihre Reichweite ist ungewöhnlich breit: Verpackung berührt praktisch jedes physische Produkt, sodass die PPWR Marken aller Kategorien erfasst — nicht nur jene, die sich bereits mit Umweltregimen befassen. Sie zieht Verpackungsentscheidungen — Materialien, Design, Rezyklatanteil — in den Compliance-Umfang und knüpft sie an ein festes Geltungsdatum.
So nutzen Sie es
- Prüfen Sie die Verpackung jedes Produkts gegen die Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil.
- Prüfen Sie Verpackungen mit Lebensmittelkontakt auf PFAS.
- Erfassen Sie, welche PPWR-Maßnahmen wann gelten, da die Bestimmungen nach August 2026 stufenweise greifen.
- Nehmen Sie die Verpackungsdaten in Ihre Produkt-Compliance-Unterlagen auf.
Gut zu wissen
Die PPWR ist der Archetyp des Punkts „große Reichweite, nahes Datum“ auf einem Regulierungsradar — antizipiert wird daraus eine geplante Verpackungsüberprüfung, unantizipiert eine Hauruck-Aktion.
Offizielle Website von PPWR — (EU) 2025/40 besuchen ↗So hilft Conphora
Conphora macht aus Pflichten wie diesen einen gesteuerten Workflow — es ordnet jedem Produkt die geltenden Regeln zu, markiert die Lücken und hält Ihre Nachweise bereit für Händler und Behörden.