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NAWI - Richtlinie 2014/31/EU

Leitfaden zur NAWI (Richtlinie 2014/31/EU): für wen sie gilt, Genauigkeitsklassen, Konformitätsbewertungsmodule und wie Sie Ihre nichtselbsttätigen Waagen konform machen.

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Was die NAWI ist und warum sie wichtig ist

Die Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen (NAWI) — formell die Richtlinie 2014/31/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt — ist das Gesetz der EU zum gesetzlichen Messwesen für Waagen, die einen Bediener benötigen. Eine Waage ist „nichtselbsttätig”, wenn sie beim Wägevorgang das Eingreifen eines Bedieners erfordert: Jemand legt die Last auf, liest das Ergebnis ab oder wirkt auf andere Weise mit, bevor ein Ergebnis zustande kommt. Ladentheken- und Plattformwaagen, Balkenwaagen und viele Industriewaagen fallen in diese Kategorie, sobald eine Person Teil des Wägevorgangs ist.

Die NAWI ist wichtig, weil sie Waagen nicht generell regelt — sie regelt sie, wenn sie für Zwecke eingesetzt werden, bei denen die Genauigkeit der Messung rechtliche oder wirtschaftliche Folgen hat. Wird eine Waage benutzt, um einen Preis zu bestimmen, eine Transaktion abzuwickeln, ein Arzneimittel zu dosieren oder eine Zahl zu erzeugen, auf die sich ein Gericht oder eine Behörde stützt, dann interessiert sich das Recht dafür, ob diese Waage richtig misst. Die NAWI legt die wesentlichen Anforderungen, die Genauigkeitsklassen und die Konformitätsbewertungswege fest, die Käufern und Behörden das Vertrauen geben, dass eine regulierte Waage das misst, was sie angibt.

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Für wen die NAWI gilt

Die NAWI gilt entlang der gesamten Lieferkette, und die Pflichten wachsen mit der Rolle des jeweiligen Akteurs:

Der entscheidende Punkt unter der NAWI ist die beabsichtigte Verwendung. Die Richtlinie unterscheidet Waagen, die für die regulierten, eichpflichtigen Anwendungen bestimmt sind — hier gilt das volle Konformitätsregime —, von Waagen für Anwendungen außerhalb dieses Bereichs, die unter andere Rechtsvorschriften fallen und nicht unter die messtechnischen Kontrollen der NAWI.

Regulierte Verwendungen

Die messtechnischen Anforderungen der NAWI gelten, wenn eine nichtselbsttätige Waage für einen der definierten regulierten Zwecke verwendet wird, insbesondere:

Ist eine Waage für eine dieser Verwendungen bestimmt, gilt das volle NAWI-Regime — wesentliche Anforderungen, Genauigkeitsklassen und Konformitätsbewertung über den passenden Weg —, bevor sie in Verkehr gebracht werden darf.

Genauigkeitsklassen

Die NAWI definiert vier Genauigkeitsklassen, die festlegen, wie präzise eine Waage für ihre beabsichtigte Verwendung sein muss:

Jede Klasse trägt definierte Grenzen für die maximal zulässigen Fehler (Fehlergrenzen) bei der Eichung und im Betrieb und ist an die Anzahl der Eichwerte der Waage und den Wert des Eichwerts geknüpft. Die richtige Klasse für die beabsichtigte Anwendung zu wählen, gehört dazu, die Konformitätsbewertung korrekt aufzusetzen.

Kernanforderungen

Wesentliche Anforderungen und technische Unterlagen

Eine regulierte nichtselbsttätige Waage muss die in der Richtlinie festgelegten wesentlichen messtechnischen und technischen Anforderungen erfüllen — zu Genauigkeit, Eignung für die beabsichtigte Verwendung, Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Störgrößen — und innerhalb der Fehlergrenzen ihrer Genauigkeitsklasse arbeiten. Zum Nachweis erstellt der Hersteller technische Unterlagen, die Entwurf, Fertigung und Funktionsweise der Waage beschreiben und zeigen, wie sie die wesentlichen Anforderungen erfüllt. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden über die Aufbewahrungsfrist verfügbar gehalten und auf Verlangen vorgelegt werden. Wo harmonisierte Normen existieren, begründet die Übereinstimmung mit ihnen eine Konformitätsvermutung hinsichtlich der entsprechenden wesentlichen Anforderungen.

Konformitätsbewertung und notifizierte Stellen

Die Konformitätsbewertung der NAWI baut auf Modulen auf. Für regulierte Waagen wählt der Hersteller einen zum Produkt passenden Weg, und in den meisten Fällen ist eine notifizierte Stelle beteiligt — eine unabhängige, von einem Mitgliedstaat benannte Konformitätsbewertungsstelle. Die typischen Wege kombinieren eine Prüfung des Typs oder des Entwurfs mit einer Verifizierung der Fertigung:

Für Waagen der Klassen III und IIII, die keine elektronischen Einrichtungen verwenden und deren Lastmesseinrichtung keine Feder zum Ausgleich der Last nutzt, kann auch ein Weg auf Basis der internen Fertigungskontrolle plus Prüfung (ohne Baumusterprüfung) verfügbar sein. Das Ergebnis einer erfolgreichen Bewertung ist die EU-Konformitätserklärung, mit der der Hersteller die alleinige Verantwortung dafür übernimmt, dass die Waage die Anforderungen erfüllt.

CE-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung

Eine konforme regulierte Waage trägt einen charakteristischen Satz von Kennzeichnungen. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung verlangt die NAWI die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung — den Buchstaben „M” zusammen mit den letzten beiden Ziffern des Jahres der Anbringung, eingefasst in ein Rechteck. Auf die CE-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung folgt die Kennnummer der notifizierten Stelle, die an der Fertigungskontrollphase beteiligt war. In der Praxis erscheint die Kennzeichnung häufig als grüner Aufkleber mit dem „M” — das grüne Metrologie-Etikett, das eine geprüfte, regulierte Waage ausweist. Diese Kennzeichnungen müssen angebracht sein, bevor die Waage in Verkehr gebracht wird, sichtbar, lesbar und dauerhaft sein und signalisieren, dass die Waage die Konformitätsbewertung für ihre regulierte Verwendung bestanden hat.

Eichung und Inbetriebnahme

Die Konformitätsbewertung stellt fest, dass Bauart und Einzelgerät einer Waage beim Inverkehrbringen korrekt sind. Darüber hinaus unterliegen Waagen im regulierten Einsatz nationalen Regelungen der Eichung und messtechnischen Kontrolle, einschließlich der periodischen Nacheichung, damit eine Waage über ihre gesamte Nutzungsdauer genau bleibt. Die Inbetriebnahme einer regulierten Waage für eine der definierten Verwendungen — und ihr Verbleib im Einsatz — hängt davon ab, dass sie geeicht ist und bleibt.

Pflichten nach Rolle

Durchsetzung

Die NAWI wird über den Marktüberwachungsrahmen der EU durchgesetzt, wobei jeder Mitgliedstaat zuständige Behörden für das gesetzliche Messwesen benennt. In Deutschland sind die Eichbehörden der Länder nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) für das gesetzliche Messwesen verantwortlich, einschließlich Eichung und Marktüberwachung von Waagen, die für regulierte Zwecke verwendet werden; die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wirkt als nationales Metrologieinstitut mit. Die Behörden können Korrekturmaßnahmen verlangen, die Bereitstellung nicht konformer Waagen beschränken oder untersagen, Rücknahme oder Rückruf anordnen und gegen falsch angebrachte Kennzeichnungen vorgehen.

Weil die NAWI eine Richtlinie ist, werden die Pflichten in jedem Mitgliedstaat durch nationales Recht wirksam; die wesentlichen Anforderungen, Genauigkeitsklassen und Kennzeichnungsregeln sind jedoch unionsweit harmonisiert, sodass eine unter der NAWI rechtmäßig in Verkehr gebrachte Waage in der gesamten EU bereitgestellt werden kann. Die qualitative Realität für einen Hersteller: Eine fehlende oder falsch angebrachte „M”-Kennzeichnung — oder eine für einen regulierten Zweck genutzte Waage ohne Eichung — kann den Verkauf stoppen und Marktüberwachungsmaßnahmen auslösen.

Der Weg zur Konformität

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Wie Conphora hilft

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Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026