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DetR - Verordnung (EG) Nr. 648/2004

Leitfaden zur DetR (Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien): für wen sie gilt, zentrale Anforderungen an biologische Abbaubarkeit, Inhaltsstoffkennzeichnung und Phosphatgrenzen — und wie Sie konform werden.

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Was die DetR ist und warum sie wichtig ist

Die Detergenzienverordnung (DetR) — formell die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien — ist das spezielle EU-Recht für das Inverkehrbringen von Wasch- und Reinigungsmitteln und der darin enthaltenen Tenside. Wenn Sie Reinigungsprodukte nahezu jeder Art herstellen, unter eigener Marke vertreiben oder einführen, gilt sie für Sie. Die DetR harmonisiert zwei Dinge unionsweit: die biologische Abbaubarkeit, die Tenside erreichen müssen, und die Informationen, die Verbraucher, Fachanwender und medizinisches Personal darüber erhalten müssen, was im Produkt steckt. Mit einem Regelwerk für alle Mitgliedstaaten beseitigt sie den früheren Flickenteppich nationaler Detergenzienregeln und lässt ein konformes Produkt frei im Binnenmarkt verkehren.

Die DetR ist wichtig, weil Wasch- und Reinigungsmittel Verbraucherchemikalien in großen Mengen sind, die im Abwasser und in Gewässern landen, und weil ihre Inhaltsstoffe Allergien auslösen können. Die Verordnung koppelt deshalb einen Umwelttest — dass Tenside sich in der Umwelt vollständig abbauen — mit Transparenzpflichten, die es einem allergischen Verbraucher erlauben, einen Duftstoff zu meiden, auf den er reagiert, und einer Giftnotrufzentrale, einen exponierten Patienten schnell zu behandeln. Für einen Markeninhaber ist die DetR die Regel, die darüber entscheidet, ob ein Reinigungsprodukt überhaupt rechtmäßig verkauft werden darf — sie steht neben dem breiteren Chemikalienregime, ohne es zu ersetzen.

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Für wen die DetR gilt

Die DetR gilt für jeden, der ein Detergens oder ein Tensid für ein Detergens auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Die Pflichten treffen hauptsächlich die Person, die das Produkt erstmals bereitstellt:

Die Verordnung deckt eine breite Produktpalette ab: Waschmittel, Maschinen- und Handgeschirrspülmittel, Allzweck- und Oberflächenreiniger, Klarspüler, Seifen sowie industrielle und institutionelle Reinigungszubereitungen. Ein „Detergens” im Sinne der DetR ist jeder Stoff oder jedes Gemisch, das Seifen oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist; die Regeln erfassen sowohl das fertige Mittel als auch das Tensid als Inhaltsstoff.

Zentrale Anforderungen

Vollständige biologische Abbaubarkeit der Tenside

Der Umweltkern der DetR: In Detergenzien verwendete Tenside müssen vollständig aerob biologisch abbaubar sein. „Vollständige” Abbaubarkeit bedeutet, dass das Tensid von Mikroorganismen restlos zu Kohlendioxid, Wasser und Mineralsalzen abgebaut wird — nicht bloß in ein persistentes Abbauprodukt umgewandelt. Ein Tensid, das die einschlägigen Prüfverfahren der Anhänge der Verordnung nicht besteht, darf in einem Detergens nicht in Verkehr gebracht werden. Begrenzte Ausnahmen existieren für bestimmte Tenside — etwa in manchen industriellen oder institutionellen Anwendungen —, sie erfordern jedoch eine Risikobewertung und eine Zulassung und stehen nicht frei zur Verfügung. Hersteller müssen die Prüfergebnisse und die technische Dokumentation vorhalten, die belegen, dass jedes Tensid den Standard erfüllt, und sie den zuständigen Behörden auf Verlangen zugänglich machen.

Inhaltsstoffkennzeichnung, Duftstoffallergene und das Datenblatt

Die DetR setzt spezifische Kennzeichnungsregeln, die über gewöhnliche Produktetiketten hinausgehen. Die Verpackung muss bestimmte Klassen von Inhaltsstoffen — etwa Phosphate, Bleichmittel, Konservierungsmittel und andere — in definierten Konzentrationsbändern ausweisen, damit ein Nutzer sehen kann, was das Produkt enthält. Entscheidend: Allergene Duftstoffe oberhalb eines festgelegten Schwellenwerts müssen auf dem Etikett namentlich genannt werden, damit Verbraucher, die auf bestimmte Duftstoffallergene reagieren, sie meiden können. Verbraucher-Waschmittel und -Maschinengeschirrspülmittel müssen zudem Dosierungsangaben tragen.

Über das Etikett hinaus müssen Hersteller eine vollständige Liste der Inhaltsstoffe verfügbar machen — für Verbraucherprodukte historisch auf einer Website — und ein Datenblatt über Inhaltsstoffe erstellen, das die vollständige Zusammensetzung des Produkts angibt. Dieses Datenblatt muss medizinischem Personal auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden, damit ein Arzt oder eine Giftnotrufzentrale jemanden behandeln kann, der ein Wasch- oder Reinigungsmittel verschluckt hat oder ihm ausgesetzt war. Diese Transparenzpflichten sind ein prägendes Merkmal der DetR und unterscheiden sie von den allgemeinen Kennzeichnungsregeln für andere Gemische.

Beschränkungen für Phosphate und Phosphorverbindungen

Die DetR beschränkt die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in bestimmten Detergenzien, um Nährstoffbelastung und Eutrophierung von Gewässern zu begrenzen. Insbesondere setzt die Verordnung Grenzwerte, die Phosphate in Verbraucher-Waschmitteln und in Verbraucher-Maschinengeschirrspülmitteln oberhalb eines niedrigen Phosphorschwellenwerts faktisch auslaufen lassen. Diese Beschränkungen wurden durch Änderungen der DetR eingeführt und gelten unionsweit — eine Umformulierung, die in einem Mitgliedstaat konform ist, ist es überall. Industrielle und institutionelle Produkte werden anders behandelt, aber verbrauchernahe Wasch- und Geschirrspülmittel sind der klarste Fall, in dem der Phosphatgehalt ein Produkt nicht konform machen kann.

Zusammenspiel mit REACH und CLP

Die DetR steht nicht isoliert. Ein Detergens und seine Inhaltsstoffe unterliegen auch dem allgemeinen EU-Chemikalienrahmen: REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) für Registrierung, Bewertung und Beschränkung der verwendeten Stoffe und CLP (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) für Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung jedes gefährlichen Gemischs. In der Praxis muss ein als gefährlich eingestuftes Wasch- oder Reinigungsmittel CLP-Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise tragen — zusätzlich zur Inhaltsstoff- und Allergenkennzeichnung der DetR —, und seine Stoffe müssen REACH-konform sein. Die DetR legt also detergenzienspezifische Transparenz- und Abbaubarkeitspflichten über die Pflichten, die jedes chemische Produkt ohnehin trägt.

Pflichten nach Rolle

Durchsetzung

Die DetR wird von den in jedem Mitgliedstaat benannten zuständigen Behörden durchgesetzt, die die Marktüberwachung durchführen, Dokumentation und Prüfdaten verlangen und den Verkauf nicht konformer Detergenzien stoppen können. In Deutschland flankiert das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) die Verordnung: Die Überwachung liegt bei den zuständigen Landesbehörden, das Umweltbundesamt (UBA) ist die zentrale Stelle für die Entgegennahme der Datenblätter und Rezepturangaben, und für Fragen zu REACH und CLP steht der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der BAuA zur Verfügung.

Da die DetR eine Verordnung ist, gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ohne nationale Umsetzung — die materiellen Anforderungen sind also EU-weit gleich. Die Folgen von Verstößen werden auf nationaler Ebene festgelegt und können Rücknahmeanordnungen, Verkaufsverbote und Bußgelder umfassen. Das praktische Risiko für eine Marke: Ein fehlendes Datenblatt, ein nicht gekennzeichnetes Duftstoffallergen, ein nicht abbaubares Tensid oder ein Phosphatgehalt über dem Grenzwert kann das Produkt jeweils für sich genommen unverkäuflich machen.

So werden Sie konform

Eine modernisierte Detergenzienverordnung kommt

Eine neugefasste Detergenzienverordnung wurde erlassen, um diese Regeln zu modernisieren und auf den Stand von Entwicklungen wie digitaler Kennzeichnung, Nachfüllverkauf und Produkten auf Mikroorganismenbasis zu bringen; sie wird die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 mit der Zeit ersetzen. Die hier beschriebenen Kernprinzipien — biologische Abbaubarkeit der Tenside und Inhaltsstofftransparenz — bleiben erhalten, aber Marken sollten die Geltungstermine der Neufassung und etwaige neue Pflichten verfolgen, sobald diese wirksam werden. Bis dahin bleibt die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 das geltende Recht.

Verwandte Leitfäden

So hilft Conphora

Conphora überwacht die DetR und gleicht Ihre Wasch- und Reinigungsmittel mit ihren Anforderungen ab. Die Plattform markiert Lücken bei den Abbaubarkeitsnachweisen, der Inhaltsstoff- und Duftstoffallergen-Kennzeichnung, dem medizinischen Datenblatt und den Phosphatgrenzen, bevor daraus Durchsetzungsprobleme werden. Sie hilft Ihnen, die richtige Dokumentation zu erstellen und vorzuhalten, und benachrichtigt Sie, wenn sich die Regeln ändern — einschließlich des Übergangs zur neugefassten Detergenzienverordnung —, damit Ihre Compliance aktuell bleibt.

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Quellen und weiterführende Literatur

Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Zuletzt aktualisiert: 12. Juni 2026