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title: "Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)"
description: "Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Wirtschaftsakteure, nur sichere Verbraucherprodukte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen, und legt Pflichten für Hersteller, Einführer, Händler, verantwortliche Personen und Online-Marktplätze fest; sie gilt seit dem 13. Dezember 2024."
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updated: "2026-09-22"
author: "Conphora Compliance-Team"
publisher: "Conphora"
tags: ["product-safety", "market-surveillance"]
license: "Free to quote with attribution and a link to the page"
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# Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit verpflichtet Wirtschaftsakteure, nur sichere Verbraucherprodukte in Verkehr zu bringen oder auf dem Markt bereitzustellen, und legt Pflichten für Hersteller, Einführer, Händler, verantwortliche Personen und Online-Marktplätze fest; sie gilt seit dem 13. Dezember 2024.

Die Verordnung (EU) 2023/988 ist das Sicherheitsnetz des EU-Produktrechts. Sie gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder voraussichtlich von ihnen verwendet werden, soweit keine spezifischen Unionsvorschriften mit demselben Ziel ihre Sicherheit regeln; wo Sektorrecht besteht, erfasst die Verordnung nur die Risiken, die dieses Recht nicht abdeckt (Artikel 2). Artikel 5 fasst die allgemeine Sicherheitsanforderung in einem Satz zusammen: Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Produkte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen. Artikel 3 Nummer 2 definiert ein sicheres Produkt als ein Produkt, das bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung kein Risiko birgt oder nur die geringen Risiken, die mit seiner Verwendung vereinbar sind, und Artikel 6 zählt die zu berücksichtigenden Aspekte auf, darunter Gestaltung, Verpackung, Anleitungen, das Zusammenwirken mit anderen Produkten und die gefährdeten Verbraucher, insbesondere Kinder.

Die Verordnung hat die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ersetzt. Sie ist am 12. Juni 2023 in Kraft getreten und gilt seit dem 13. Dezember 2024 (Artikel 52). Ihre Pflichten folgen der Lieferkette: eine interne Risikoanalyse und technische Unterlagen für Hersteller, Prüfpflichten für Einführer, gebührende Sorgfalt für Händler, eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person für jedes Produkt (Artikel 16), Informationspflichten im Fernabsatz (Artikel 19) und ein eigenes Kapitel für Online-Marktplätze (Artikel 22). Unfälle sind über das Safety Business Gateway zu melden, gefährliche Produkte melden die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem Safety Gate, und Verbraucher haben bei einem Rückruf Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (Artikel 37).

In Deutschland wird die Verordnung im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) von den Marktüberwachungsbehörden der Länder durchgesetzt; nationale Kontaktstelle für das Safety Gate ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

## Legislation

- GPSR: [Verordnung (EU) 2023/988, Art. 1, Art. 2, Art. 5, Art. 52](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R0988-20260529)

## Sources

- [Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, konsolidierte Fassung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02023R0988-20260529)
- [Sikkerhedsstyrelsen, Allgemeine Produktsicherheit (dänische Behörde)](https://www.sik.dk/erhverv/produkter/generel-produktsikkerhed)
